Politiker konkretisieren angepeilten Kompromiss mit der SPD

CDU: Bei Abtreibungen mehr Infos, aber keine Werbung

Veröffentlicht am 18.03.2018 um 10:50 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Ihren Bundestagsantrag zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hatte die SPD nach einem Kompromiss mit der Union zurückgezogen. Nun gibt es nähere Informationen über die Einigung der Parteien.

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Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen hat die CDU konkretisiert, wie der angepeilte Kompromiss mit der SPD aussehen könnte. "Sollte es bei der derzeitigen Rechtslage Informationslücken geben, werden wir sicher eine Lösung finden, dass Frauen einen noch besseren Zugang zu allen nötigen Informationen bekommen", sagte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer der "Bild am Sonntag". Eine "Aufweichung des Werbeverbots" stehe aber nicht zur Diskussion.

Jens Spahn kritisiert Gegner des Werbeverbots

Die Fraktionschefs der großen Koalition, Volker Kauder (CDU) und Andrea Nahles (SPD), hatten sich grundsätzlich auf einen Kompromiss geeinigt: "Die Bundesregierung wird aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen." Die SPD hatte daraufhin ihren Bundestagsantrag zur Streichung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, zurückgezogen. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmen oder nach besonders geregelter Beratung der Frau unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Paragraf 218ff, der das regelt, ist ein Kompromiss, der nach jahrelangen gesellschaftlichen Kämpfen gefunden wurde.

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich in der "Bild am Sonntag" und warnte davor, den Kompromiss "jetzt leichtfertig zu gefährden." Zugleich kritisierte er die Gegner des Werbeverbots: "Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht."

Anlass für die Debatte um den Paragrafen 219a ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Kardinal Marx: Werbung kommt nicht infrage

Grüne und Linke wollen den Paragrafen 219a abschaffen; die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen. Die katholische Kirche ist wie die Union gegen eine Abschaffung. So hatte etwa der Berliner Theologe Andreas Lob-Hüdepohl im Interview mit katholisch.de gesagt, die bisherige Regelung eines Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verstärke "in notwendiger Weise auch im öffentlichen Bewusstsein die gesetzlichen Regelungen zur Nicht-Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen". Bei Abtreibung handele es sich "laut Gesetz um eine rechtswidrige Handlung", die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibe. "Und mit Verlaub: Für rechtswidrige Handlungen sollte man nun wirklich keine Werbung machen dürfen", so Lob-Hüdepohl. Auch Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hatte betont, Abtreibung sei rechtswidrig, Werbung könne nicht infrage kommen. (gho/dpa/KNA)