Professoren und Priester schreiben dem Kardinalskollegium

Offener Brief: Papst darf Todesstrafe nicht ächten

Veröffentlicht am 16.08.2018 um 09:17 Uhr – Lesedauer: 
Menschenwürde

Washington ‐ Widerspricht die Ächtung der Todesstrafe der Bibel und zwei Jahrtausenden Lehramt? Das meinen Theologieprofessoren und Priester in den USA. In einem Brief fordern sie das Kardinalskollegium auf, den Papst umzustimmen.

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In den USA verstärkt sich der Widerstand gegen die von Papst Franziskus lehramtlich ausgesprochene Ächtung der Todesstrafe. In einem am Dienstag in der Zeitschrift "First Things" veröffentlichten Brief an das Kardinalskollegium kritisieren 45 Universitätsprofessoren und andere Unterzeichner eine entsprechende Änderung des Papstes im katholischen Katechismus. Diese Entscheidung sei "skandalös", weil sie im Widerspruch zur Heiligen Schrift stehe, über die sich das Lehramt niemals hinwegsetzen dürfe. Die Autoren fordern die Kardinäle auf, "Seine Heiligkeit zu beraten, dass es seine Pflicht ist, diesen Skandal zu beenden, den Paragrafen aus dem Katechismus zu streichen und das Wort Gottes unverfälscht zu lehren".

Schrift und Tradition sollen Todestrafe stützen

Franziskus stelle sich mit seiner Entscheidung, die Todesstrafe für unzulässig zu erklären, in Gegensatz zu lehramtlichen Aussagen aus zwei Jahrtausenden, so die Unterzeichner, unter ihnen Philosophie- und Theologieprofessoren, Priester und Buchautoren. Sie verweisen unter anderem auf Kapitel 9, Vers 6 der Genesis, wo es heißt: "Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch Menschen vergossen." Es sei göttliche Wahrheit und katholische Lehre, dass Kriminelle in bestimmten Fällen durch die Zivilgewalt zum Tode verurteilt werden könnten.

Papst Franziskus hatte am 2. August den betreffenden Paragrafen im Katechismus dahingehend geändert, dass die Todesstrafe "unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Die Kirche setze sich daher "mit Entschiedenheit" für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen. (KNA)