Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Kathedralumbau ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch zwei Klagen gegen den bevorstehenden Innenumbau der Sankt-Hedwigs-Kathedrale abgewiesen. In einer mündlichen Verhandlung entschied Richter Markus Rau, die klagenden Künstler oder deren Rechtsnachfolger hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Für Urheberrechtsfragen sei das Zivilrecht zuständig.
Geklagt hatten Künstler, die um 1960 am Wiederaufbau der Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger. Sie wollen damit erreichen, dass das Land Berlin seine im Februar 2018 erteilte denkmalrechtliche Genehmigung des Umbaus aufhebt. Der Rechtsvertreter der Kläger kündigte an zu prüfen, ob vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung beantragt wird. Die Kläger hatten zudem bereits zivilrechtliche Klagen vor dem Landgericht Berlin eingereicht, einen Termin für das Verfahren gibt es nach ihren Angaben bislang nicht.
Ihre Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der ausgebombten Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg angelegt. Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Für den bis 2023 geplanten Umbau ist die Kathedrale des Erzbistums Berlin seit vergangenem September geschlossen. (KNA)