Geld- und Gefängnisstrafen drohen

Nachrichtensperre im Fall Pell: Justiz geht gegen Journalisten vor

Veröffentlicht am 01.03.2019 um 12:23 Uhr – Lesedauer: 

Melbourne ‐ Im Dezember erging der Schuldspruch gegen Kardinal George Pell – doch wissen durfte das niemand: Der Richter hatte eine Nachrichtensperre verhängt. Nicht alle haben sich daran gehalten – jetzt will der Staat durchgreifen.

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Die australische Justiz geht gegen mehr als 100 Journalisten und Verlage vor, die gegen die Nachrichtensperre im Missbrauchsprozess gegen Kardinal George Pell verstoßen haben. Nach Informationen der britischen Zeitung "The Guardian" hat die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats Victoria, Kerri Judd, an die Beschuldigten bereits Anfang Februar Aufforderungen verschickt, sich zum Bruch der Nachrichtensperre zu äußern.

Richter beklagt "empörende und schamlose" Veröffentlichungen

Der Richter im Prozess gegen Pell, Peter Kidd, äußerte sich nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters bei einer Anhörung mit Staatsanwälten und den Verteidigern des Kardinals deutlich über den Bruch der von ihm verhängten Nachrichtensperre. Die Veröffentlichungen seien so "empörend und schamlos" gewesen, dass "einigen sehr wichtigen Leuten in den Medien bei einem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe droht, und zwar eine deutliche".

Nach dem Recht des Bundesstaats Victoria droht den Journalisten, die trotz gerichtlichem Verbot über den Prozess gegen den Kardinal berichtet haben, eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis und 96.000 Australische Dollar (etwa 60.000 Euro), gegenüber Verlagen kann eine Strafe von bis zu 500.000 Dollar (etwa 310.000 Euro) verhängt werden.

Auch katholisch.de hatte berichtet

Der Schuldspruch gegen Kardinal Pell war bereits im Dezember ergangen. Um die Geschworenen in einem zweiten, mittlerweile eingestellten Verfahren nicht zu beeinflussen, wurde über die Inhalte des Verfahrens und die Tatsache, dass es überhaupt stattfindet, vom Vorsitzenden Richter Kidd eine Nachrichtensperre verhängt. Diese richtete sich an alle Medien, die in Australien gelesen werden können, also auch an ausländische Onlinepublikationen. Verschiedene Medien, darunter die Washington Post und katholisch.de, hatten trotz der Nachrichtensperre über den Schuldspruch berichtet.

Nichtregierungsorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" kritisieren die Praxis australischer Gerichte, immer wieder Nachrichtensperren zu verhängen, um Berichte über bestimmte Themen zu verhindern. Bekannte Fälle der "Supression Order" sind etwa die Sperren bei Verstößen der Regierung gegen die internationale Flüchtlingskonvention oder der über Wikileaks ans Tageslicht gekommene Korruptionsskandal, in den 17 hochrangige asiatische Politiker verwickelt waren. Nach Angaben des Melbourner Medienrechtlers Jason Bosland haben Gerichte im Bundesstaat Victoria zwischen 2008 und 2013 rund 200 Berichtsverbote pro Jahr verhängt – oft mit unklarer Begründung und für unbegrenzte Zeit. (fxn)