Nach Ramelow-Vorstoß für Änderungen bei Kirchenfinanzierung und Arbeitsrecht

Bischof Neymeyr verteidigt Kirchensteuer und "Dritten Weg"

Veröffentlicht am 13.03.2019 um 14:26 Uhr – Lesedauer: 

Lingen ‐ Ministerpräsident Bodo Ramelow will eine Ablösung der Kirchensteuer und Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht. Nun hat sich der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr zu Wort gemeldet – und das bestehende System verteidigt.

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Erfurts Bischof Ulrich Neymeyr hat zu Anregungen des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) nach Veränderungen bei der Finanzierung der Kirchen und im kirchlichen Arbeitsrecht Stellung bezogen. Die Kirchensteuer als wichtigste Finanzierungsquelle der Kirchen in Deutschland und der "Dritte Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht hätten sich bewährt und sollten beibehalten werden, sagte Neymeyr am Mittwoch bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Lingen.

Ramelow hatte sich zuvor gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) dafür ausgesprochen, statt der Kirchensteuer in Deutschland eine Kultursteuer nach dem Vorbild Italiens einzuführen. Er reagierte damit nach eigenen Worten auch auf die jüngste Diskussion um die Einführung einer Moscheesteuer.

Ramelow: Kultursteuer ermöglicht Wahlfreiheit

"Eine Moscheesteuer analog zur Kirchensteuer würde lediglich dazu führen, dass die islamischen Gemeinden sich dem verweigern würden", sagte Ramelow. Dagegen werde etwa die italienische Kultursteuer von jedem Steuerzahler gezahlt. Wie hoch diese Kultursteuer sein solle, müsse gründlich erörtert werden. Jeder Steuerzahler habe bei diesem Modell aber die Wahlfreiheit zu entscheiden, wohin sein Geld fließen solle. "Das kann die Moscheegemeinde sein, die das Geld in diesem System auch als Verein bekommen kann, also keine Körperschaft öffentlichen Rechts sein muss. Empfänger können aber auch der Humanistische Verband sein oder eben die Kirchen", so der Linken-Politiker.

Neymeyr verwies gegenüber katholisch.de dagegen auf das Grundanliegen der Kirchensteuer. Diese sei eine Abgabe der Kirchenmitglieder für ihre Kirche, die damit ihre Aufgaben für die Menschen erfüllen könne. Dies seien auch vielfältige caritative und kulturelle Aufgaben.

Neymeyr betont partnerschaftliches Miteinander beim "Dritten Weg"

Mit Blick auf den "Dritten Weg" betonte der Erfurter Bischof das partnerschaftliche Miteinander von Dienstgebern und Dienstnehmern in kirchlichen Einrichtungen und das Ziel einer konsensorientierten Konfliktlösung ohne Arbeitskämpfe. "Der 'Dritte Weg' ist ein Weg, den wir als Kirchen gerne weitergehen möchten", so Neymeyr. Ramelow hatte den "Dritten Weg" gegenüber dem epd dagegen als "dringend überarbeitungsbedürftig" bezeichnet und dabei unter anderem auf das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Fall eines katholischen Chefarztes verwiesen, dem 2009 von einem katholischen Krankenhaus  wegen seiner Scheidung und Wiederheirat gekündigt worden war.

Der "Dritte Weg" bezeichnet das Recht der Kirchen in Deutschland, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Arbeit im kirchlichen und karitativen Dienst eine religiöse Dimension hat. Beim "Dritten Weg" gilt das Prinzip der Dienstgemeinschaft, wonach alle in der Kirche Tätigen gleichen Anteil am religiösen Auftrag der Kirche haben. Daraus leiten sich besondere Loyalitätspflichten für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände ab. (stz)