Wie die katholische Kirche das Grundgesetz beeinflusste

"Meine Herren, dazu wird die Kirche nie ja sagen!"

Veröffentlicht am 23.05.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Heute vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz unterzeichnet. Bei der Erarbeitung des Textes nahm die katholische Kirche erheblichen Einfluss – mit Hilfe bischöflicher Eingaben und Lobbyarbeit im Parlamentarischen Rat. Als das nur teilweise klappte, drohten die Bischöfe mit einem Veto.

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Provisorien können manchmal erstaunlich langlebig sein. Kaum etwas illustriert diese Tatsache besser als das deutsche Grundgesetz. Obwohl eigentlich nur "für eine Übergangszeit" – so die ursprüngliche Formulierung in der Präambel – konzipiert, hat es mittlerweile sieben Jahrzehnte überdauert. Längst ist aus dem nur als vorläufig geplanten Verfassungstext das zentrale Fundament der deutschen Demokratie geworden. Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz unterzeichnet, mit Ablauf desselben Tages trat es in Kraft.

Begonnen hatten die Arbeiten an dem Text neun Monate zuvor im Museum Alexander Koenig in Bonn. Aufbauend auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee und den dort entwickelten Grundsätzen eines demokratischen und föderalen Rechtsstaats starteten die 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rats – darunter vier Frauen – am 1. September 1948 damit, eine neue Verfassung auszuarbeiten. "Wir beginnen mit dieser Arbeit in der Absicht und dem festen Willen, einen Bau zu errichten, der am Ende ein gutes Haus für alle Deutschen werden soll", so der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU).

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Leitgedanke der Beratungen war der Wunsch, die Konstruktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung zu vermeiden und die Gefahren des Totalitarismus für immer zu bannen. Deutlich wird dies vor allem durch die Grundrechte, die der Parlamentarische Rat nach den Erfahrungen der NS-Zeit ganz bewusst an den Anfang des Verfassungstextes stellte und deren zentraler Satz in Artikel 1 steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Bild: ©X-M²-H/Fotolia.com

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Doch auch die noch vor den Grundrechten stehende Präambel ist eine Lehre aus den Jahren 1933 bis 1945 – insbesondere durch den darin enthaltenen Gottesbezug ("Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..."). Die Mütter und Väter der Verfassung wollten damit auf die Begrenztheit menschlichen Tuns und die Gebundenheit politischen Handelns an sittlich-ethische Werte verweisen.

Unumstritten war der Gottesbezug, den es so weder in der Paulskirchenverfassung von 1849 noch in der Weimarer Verfassung gegeben hatte, allerdings nicht. Die Gegner erklärten bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats, dass der Verweis auf Gott im Widerspruch zur weltanschaulichen Neutralität des Staates und zur Religionsfreiheit stehe. Und der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) warnte davor, dass Grundgesetz "zu stark im Metaphysischen verankern zu wollen, weil man sich selber dann in eine quasi Nichtverantwortung begibt".

Gottesbezug gegen den Widerstand der SPD

Die Folge war, dass die erste Fassung der Präambel, die der zuständige Ausschuss des Parlamentarischen Rats beschlossen hatte, noch keinen Hinweis auf Gott enthielt. Das jedoch missfiel dem rheinland-pfälzischen CDU-Politiker Adolf Süsterhenn, der daraufhin gemeinsam mit einigen Mitstreitern für den Gottesbezug kämpfte – und am Ende trotz des Widerstands der SPD und großer Skepsis der FDP Erfolg hatte.

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Die Verankerung des Gottesbezugs war auch ein Erfolg der intensiven Lobbyarbeit der beiden großen Kirchen, die den Entstehungsprozess des Grundgesetzes vom ersten Tag an offensiv begleitet hatten. Schon als der Parlamentarische Rat erstmals zusammentrat, lag dem Gremium ein Hirtenbrief der katholischen Bischöfe vor, in dem diese ihre Erwartungen an die neue Verfassung formuliert hatten. Demnach sollte der neue Staat nach den "Bauplänen Gottes geformt und gesetzt" sein. Konkret beinhaltete dies nach dem Verständnis der Bischöfe die Aufnahme unverletzlicher Personenrechte in die Verfassung, den Schutz der Familie und die "Heiligkeit der Ehe", das "Lebensrecht des Kindes und das naturgegebene Erziehungsrecht der Eltern".

Um direkten Einfluss auf die Verfassungsberatungen nehmen zu können, entsandten die Bischöfe zudem den Kölner Domkapitular Wilhelm Böhler nach Bonn, der es schon bei den Beratungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschafft hatte, katholische Überzeugungen durchzusetzen. Unterstützt von den Bischöfen, die sich im Laufe der Monate immer wieder mit Eingaben an den Parlamentarischen Rat wandten, und mithilfe von Pressekampagnen und Mobilisierungsaufrufen an die katholische Bevölkerung versuchte Böhler, den Positionen der Kirche bei den Delegierten Gehör zu verschaffen.

Einige Erfolge für die kirchliche Lobbyarbeit

Obwohl SPD, FDP und KPD deutlich gegen die meisten Wünsche der Kirchen opponierten, gelang es Böhler dennoch, einige Erfolge zu erzielen. Neben dem Gottesbezug in der Präambel verbuchte er am Ende der Beratungen laut dem Historiker Gerhard Besier unter anderem die Aufnahme der allgemeinen Natur- und Menschenrechte, den besonderen Schutz von Ehe und Familie sowie die prinzipielle Anerkennung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen als Pluspunkte. Auch die pragmatische Lösung bei der Frage der staatsrechtlichen Einbindung der Kirchen – der Parlamentarische Rat hatte nach langen Beratungen entschieden, die entsprechenden Artikel der Weimarer Verfassung einfach in das Grundgesetz zu übernehmen – stieß bei Böhler auf Zustimmung.

Unterzeichnung des Reichskonkordats am 20. Juli 1933 im Vatikan.
Bild: ©Bundesarchiv

Das mit dem Hitler-Regime geschlossene Reichskonkordat sorgte bei der Erarbeitung des Grundgesetzes für Streit zwischen der Kirche und dem Parlamentarischen Rat.

Deutlich negativ bewertete die katholische Kirche dagegen die Nichtaufnahme des Elternrechts auf Konfessionsschulen und den Umgang des Parlamentarischen Rats mit dem Reichskonkordat. Beides hatte schon im Februar 1949 zu scharfen Vorwürfen Böhlers und der Bischöfe geführt. Unter anderem drohte der Münsteraner Oberhirte Michael Keller damit, die Katholiken zur Ablehnung des Grundgesetzes aufzufordern.

Mit Blick auf das Reichskonkordat stieß der Kirche der Beschluss der Parlamentarier sauer auf, das mit dem Hitler-Regime geschlossene Abkommen nicht direkt verfassungsmäßig anzuerkennen, sondern die fortdauernde Gültigkeit des Konkordats nur indirekt über Artikel 123 zu bestätigen. Als Böhler diese Lösung mit den Worten "Meine Herren, dazu wird die Kirche nie ja sagen!" kommentierte, soll der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) geantwortet haben: "Herr Prälat, zu solchen Dingen hat die Kirche weder ja noch nein zu sagen, höchstens Amen!"

Katholische Skepsis gegenüber dem Grundgesetz

Angesichts dieser Kritikpunkte standen die Bischöfe dem Grundgesetz nach dessen Inkrafttreten zunächst überwiegend skeptisch gegenüber. Zu einer Ablehnung der neuen Verfassung durch die Oberhirten kam es – auch dank einer Intervention von Adenauer – letztlich aber nicht. Die Bischöfe erklärten lediglich, dass Christen Änderungen am Verfassungstext anstreben müssten.

Das ist heute, 70 Jahre später, anders. Längst hat auch die Kirche den Wert des Grundgesetzes erkannt und die auch ihr von der Verfassung garantierten Freiheiten zu schätzen gelernt. So zeigte sich etwa Berlins Erzbischof Heiner Koch vor wenigen Tagen dankbar für die Verfassung. Die freiheitliche und demokratische Grundordnung des Grundgesetzes habe sich bewährt. Und weiter: "Die Grundwerte des Grundgesetzes müssen auch in Zukunft der Maßstab unseres Handelns in Politik und Gesellschaft unseres Landes bleiben."

Von Steffen Zimmermann