Standpunkt

Das Grundgesetz: Ein Geschenk mit Tücken

Veröffentlicht am 23.05.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Das Grundgesetz wird heute 70 Jahre alt. Grund genug für Stefan Orth, auf die Bedeutung der deutschen Verfassung für die Kirche zu schauen. Dabei entdeckt der Journalist jedoch, dass das Grundgesetz durchaus unbequem sein kann.

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Heute vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz zur Verfassung von Deutschland. Das ist ein Grund zu feiern. Nach den nationalsozialistischen Schreckensjahren und dem Zweiten Weltkrieg hat es dem Land eine beeindruckende politische Stabilität verliehen. Das Grundgesetz ist angesichts rechtspopulistischer Umtriebe in anderen europäischen Ländern, aber auch hierzulande, wichtiger denn je.

Auch die katholische Kirche hat vom Grundgesetz in großem Maße profitiert und tut es mit Blick auf die – bei aller weltanschaulichen Neutralität des Staates – dort festgeschriebenen Freiräume weiterhin. Das Gemeinwesen kann angesichts der Kirchen als starken zivilgesellschaftlichen Kräften nur gewinnen.

Vor allem für die katholische Kirche in Deutschland hat dieses große Geschenk, dessen heute nicht umfassend genug gedacht werden kann, aber durchaus auch Tücken. Nicht zuletzt die Skandale, ob angesichts von sexualisierter Gewalt oder Finanzgebaren, haben zuletzt eindringlich gezeigt, dass das vom Grundgesetz geformte Rechtsbewusstsein der meisten Bürger, zu denen alle Katholiken selbstverständlich dazugehören, auch eine Herausforderung ist.

Der gerade in Deutschland vielfältig angemahnte Reformbedarf innerhalb der Kirche hat nicht zuletzt hier seinen Grund. Ob die Verfolgung von Straftaten, der transparentere Umgang mit Einnahmen und Vermögen, die Partizipation von sogenannten Laien an Entscheidungen, insbesondere die Rolle von Frauen in der Kirche oder auch die geforderte Umsetzung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit: An allen diesen Punkten spielt eine entscheidende Rolle, dass das kirchliche Handeln um der eigenen Glaubwürdigkeit willen nicht in zu großer Spannung zur freiheitlichen Grundordnung geraten darf – die wir am heutigen Tag mit Recht und mit allem Nachdruck feiern.

Von Stefan Orth

Der Autor

Dr. Stefan Orth ist stellvertretender Chefredakteur der Herder Korrespondenz.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.