Sendungsauftrag der Kirche müsse mehr Beachtung finden

Generalvikar will Neuausrichtung im kirchlichen Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 19.10.2019 um 11:11 Uhr – Lesedauer: 

München/Stuttgart ‐ Der Münchner Generalvikar Peter Beer hat sich für eine Neuausrichtung im kirchlichen Arbeitsrecht ausgesprochen. Er warnte zudem davor, über Arbeitsrechtsfragen theologisch-dogmatische Lehrfragen klären zu wollen.

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Eine grundsätzliche Neuausrichtung im kirchlichen Arbeitsrecht will der Münchner Generalvikar Peter Beer. Bei einer Tagung der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen warnte Beer am Freitag in Stuttgart davor, über Arbeitsrechtsfragen theologisch-dogmatische Lehrfragen klären zu wollen. Als zentral für die katholische Kirche bezeichnete Beer den aus dem Evangelium abgeleiteten Sendungsauftrag. Dabei gehe es grundsätzlich um bessere und sozialere Verhältnisse für die ganze Welt. In dem Zusammenhang stellte er die Frage: "Wird das Arbeitsrecht der Kirchen tatsächlich als Zeichen für eine bessere Welt gesehen?"

Oft werde das Recht genutzt, um sich wegen einer vermeintlichen Pflichtverletzung – etwa in der persönlichen Lebensführung – leichter von Arbeitnehmern trennen zu können. Unter Bezug auf den Begriff des Sendungsauftrags sagte Beer, dass sich die Frage, ob jemand ein guter Pfleger sei, daran zeige, ob er da sei, wenn er gebraucht werde und nicht an der sexuellen Orientierung.

Arbeitsrecht als "Attraktivitätsfaktor"

Für Beer, der seit drei Jahren im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe zur Neukonzeption des katholischen Arbeitsrechts leitet, muss dieses Arbeitsrecht als "Attraktivitätsfaktor" das "Zeichen und Werkzeug einer positiven Vision von Welt sein". Der häufig in Arbeitsstreitfragen benutzte Begriff der Loyalität ist aus Sicht des Generalvikars oftmals einseitig auf den Dienstnehmer konzentriert. Dies müsse überwunden werden, weil es darum gehe, dass Dienstgeber und Dienstnehmer gemeinsam "loyal gegenüber dem Sendungsauftrag" sein müssten.

Der Bonner Rechtswissenschaftler Stefan Greiner sieht auch nach den beiden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland Spielräume, "mutig und mit Gottvertrauen das kirchliche Arbeitsrecht weiterzuentwickeln". Zwar habe das oberste Rechtsorgan der EU mit seinen zwei Grundsatzurteilen die im Grundgesetz verbrieften Autonomieansprüche eingeschränkt, "aber es bleibt ein Rest". Greiner empfahl den Kirchen, bei Stellenausschreibungen die spezifisch kirchliche Prägung einer Tätigkeit herauszustellen und zu dokumentieren. Gebe es eine solche Prägung nicht, dürfe die Konfessionszugehörigkeit kein Auswahlkriterium sein. (KNA)