Kirchensteuer für Entschädigungen? Im Extremfall geht es nicht anders
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Ja, der Vergleich mit der gescheiterten PKW-Maut von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer war unglücklich gewählt. Inzwischen hat sich der Trierer Bischof Stephan Ackermann dafür entschuldigt. Doch seine Aussage, dass durch die angedachte Neuregelung der Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche kein Weg an einer Diskussion über die Finanzierung aus Kirchensteuermitteln vorbei führe, ist damit noch nicht vom Tisch.
Ein oft gehörter Vorschlag lautet, die Bischöfe sollen für die Finanzierung der Summen auf einen Teil ihres Gehalts verzichten. Das wäre zwar sicher eine nette Geste mit großem symbolischem Wert – mehr aber nicht. Bislang kann es in den meisten Fällen vermieden werden, Betroffene aus Kirchensteuermitteln zu entschädigen. In Trier etwa, Ackermanns Bistum, werden noch lebende Täter an den Zahlungen beteiligt; Opfer von verstorbenen Tätern erhalten das Geld aus dem Bischöflichen Stuhl, der sich unter anderem aus Immobilienbesitz und Stiftungen zusammensetzt. Doch ob das in Zukunft so weitergeführt werden kann, ist fraglich. Im Vorschlag zur Neuregelung der Entschädigungszahlungen ist von Summen bis zu 400.000 Euro pro Person die Rede. Viele deutsche Diözesen werden sich das schlicht und ergreifend nicht leisten können. Da reicht weder ein Teil des Bischofsgehalts noch das Volumen von so manchem Bischöflichen Stuhl aus.
Genau dieses Extremszenario hatte Ackermann im Blick, als er die Kirchensteuer für die Missbrauchsentschädigung ins Spiel brachte. Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass Milliardenforderungen auf die Kirche zukommen, muss sie vorbereitet und gewappnet sein. Sie muss sicherstellen, dass die Beträge aufgebracht werden können. Bei dem oftmals unglücklichen Bild, das die Kirche bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals abgegeben hat, wäre etwas anderes der Öffentlichkeit schlicht nicht vermittelbar. Wenn es ein tragfähiges Konzept gibt, das die Kirchensteuer ausspart, hat das natürlich Vorrang. Da sind nun die Experten in den diözesanen wie überdiözesanen Gremien gefragt. Sollte es allerdings keines geben, muss man als Ultima Ratio wohl oder übel an die Kirchensteuer ran.