Einer katholisch, der andere nicht – So klappt die kirchliche Trauung
Eine Trauung ist immer mit vielen Emotionen verbunden, denn nach der Verlobung ist die Freude auf die Hochzeit groß. Diese stellen sich viele klassisch in der Kirche vor, denn sie wollen ihren Bund vor Gott schließen. Doch gerade, wenn ein Partner katholisch ist, der andere aber nicht, gibt es Einiges zu beachten. Die gute Nachricht vorweg: Natürlich können Sie kirchlich heiraten, wenn Sie selbst katholisch sind, ihr Partner aber nicht. Bei Fragen können Sie sich dazu immer an Ihren Pfarrer wenden. Und weiß selbst der einmal nicht weiter, sucht auch er sich Hilfe. "Spitzfindigkeiten weiß ein Pfarrer nicht, aber dafür sind wir da", sagt Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers vom Generalvikariat des Bistums Münster. Katholisch.de erklärt, was in solchen Fällen nötig ist – damit Sie sich wieder ganz der Gestaltung der Trauung, dem Brautkleid und dem Caterer widmen können.
Mein Partner ist evangelisch
Ist Ihr Partner evangelisch, Sie katholisch, gibt es mehrere Möglichkeiten der kirchlichen Trauung. Entweder Sie heiraten rein katholisch, evangelisch oder Sie entscheiden sich für eine ökumenische Trauung.
Rein katholische Trauung
Heiraten Sie katholisch, füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Pfarrer ein Ehevorbereitungsprotokoll aus. Dafür benötigen beide den Taufschein aus dem jeweiligen Taufpfarramt. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während evangelische Taufscheine lediglich die Taufe bestätigen, sind bei Katholiken weitere Sakramente eingetragen. Deshalb darf der katholische Taufschein nicht älter sein als sechs Monate – damit nachvollziehbar ist, dass der katholische Partner auch wirklich ledig ist. Gleichermaßen muss der evangelische Partner beim Gespräch mit dem katholischen Pfarrer einen Ledigeneid ablegen und unterschreiben.
Noch etwas gilt es zu beachten: "Die Voraussetzung für die Erlaubnis einer konfessionsverschiedenen Ehe ist, dass der katholische Partner verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass seine Kinder katholisch erzogen werden, soweit das in seiner Ehe möglich ist." Da auch der evangelische Partner seine Ansprüche geltend machen kann, muss sich das Paar später einigen.
Rein evangelische Trauung
Entscheiden Sie sich für eine Trauung nach rein evangelischem Ritus, sind auch hier die beiden Taufscheine notwendig (beim katholischen Partner nicht älter als sechs Monate). Auch hier müssen Sie in einem Gespräch mit einem katholischen Pfarrer ein Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllen, bei dem der evangelische Partner den Ledigeneid ablegt. Mit dem Protokoll beantragt der Pfarrer beim Bistum eine Dispens, die erlaubt, dass der katholische Partner evangelisch heiraten kann. Ein Gespräch – oder mehrere – mit dem evangelischen Pfarrer steht ebenso noch an.
"Ökumenische Trauungen"
Die "ökumenische" Trauung gibt es streng genommen gar nicht. "Ökumenisch ist die liturgische Gestaltung der Trauung. Die Trauung an sich, also der rechtliche Teil, ist entweder katholisch oder evangelisch, je nachdem, welcher Amtsträger den Ehewillen erfragt", erklärt Kirchenrechtlerin Ahlers.
Sie können also entscheiden, ob Sie in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder in einer evangelischem Kirche nach deren Ritus heiraten wollen – unter Beteiligung eines Geistlichen der jeweils anderen Konfession. Was Sie dabei beachten müssen, unterscheidet sich nicht von den Angaben der rein katholischen oder evangelischen Trauung. (s.o.)
Mein evangelischer Partner war bereits verheiratet
War ihr Partner bereits nach evangelischem Ritus verheiratet, kommt es darauf an, welche Konfession sein früherer Partner hatte. Waren beide evangelisch, "dann ist es eine formalrechtlich gültige Ehe. Und dann ist eine katholische Trauung nicht möglich". Der evangelische Christ könne jedoch versuchen, die Ehe vor einem katholischen Kirchengericht zu annullieren. War der evangelische Partner mit einem katholischen Partner verheiratet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, kirchlich zu heiraten. Wurde die Ehe lediglich evangelisch kirchlich ohne Dispens geschlossen, ist sie von der katholischen Kirche nicht anerkennt. Der katholischen Trauung steht damit nichts mehr im Weg.
Mein Partner ist aus der Kirche ausgetreten
Auch in dem Fall ist zu unterscheiden, ob Ihr Partner aus der evangelischen oder katholischen Kirche ausgetreten ist. War der Partner einst Mitglied der katholischen Kirche – und jetzt nicht mehr –, liegt ein Trauverbot vor. Doch keine Sorge, das ist kein Hindernis, sondern eine formale Angelegenheit. Sie füllen mit dem Pfarrer das Ehevorbereitungsprotokoll aus, legen Ihre Taufscheine – und der ausgetretene Partner gegebenenfalls auch einen Ledigeneid – vor. Mit dem Protokoll wird beim Generalvikariat eine Trauerlaubnis erbeten. Die Erlaubnis wird in diesem Fall unter der Voraussetzung erteilt, dass der katholische Partner sich um die katholische Kindererziehung bemüht. Denn den Austritt aus der katholischen Kirche fasst man als "Abfall vom Glauben oder von der Kirche", erklärt Ahlers.
Ist der Partner aus der evangelischen Kirche ausgetreten, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer konfessionsverschiedenen Ehe. "Den Austritt von evangelischen Christen aus ihrer Kirche bewerten wir als katholische Kirche nicht."
Mein Partner ist konfessionslos, Muslim, Jude, Buddhist, …
Wenn Ihr Partner keiner Konfession oder einer anderen Religion angehört, wird er "rein kirchenrechtlich, nicht religionssoziologisch" als ungetauft angesehen, betont Ahlers. In dem Fall gilt das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Vor diesem Hindernis muss eine Dispens des katholischen Partners erbeten werden; hierzu ist der Taufschein (nicht älter als sechs Monate) des katholischen Partners und der Ledigeneid des nicht-getauften Partners notwendig.
In allen Fällen ist es möglich, beim Bischof zu beantragen, die kirchliche Trauung an einem anderen Ort abzuhalten. Vorgesehen, etwa im Bistum Münster, sind aber Kirchen und Kapellen: "Es ist eine sehr subjektive Auslegung, was ein anderer passender Ort ist."
Wollen Sie aufgrund des Glaubens Ihres Partners etwa einen Imam oder Rabbi hinzuziehen, gibt es dafür zwar nicht einen eigenen Ritus oder ein offizielles Formular, doch Ahlers hält es grundsätzlich für möglich, dass jemand an der Feier teilnimmt und an einer Stelle beispielsweise einen Gedanken spricht.
Möchte Ihr Partner keine kirchliche Trauung, Ihnen ist aber wichtig, dass ihre Eheschließung auch kirchlich anerkannt wird, ist auch das mit der standesamtlichen Trauung möglich. Auch hierfür ist der Taufschein und eine Dispens notwendig, womit Sie sich an Ihren Pfarrer wenden.
Die 10 schönsten Trausprüche
Die Hochzeit steht an. Doch welcher Trauspruch ist der passende? In der Bibel geht es an vielen Stellen um die Liebe.Die Checkliste zur Hochzeit
Katholisch.de hat alles Wichtige für Ihre kirchliche Trauung zusammengefasst. Klicken Sie auf den Link und drucken Sie sich Ihre persönliche Checkliste aus.Gottesdienst-Form
Egal, ob Ihr Partner evangelisch, konfessionslos, aus der Kirche ausgetreten, Jude oder Muslim ist, grundsätzlich ist immer ein Wortgottesdienst empfohlen. Denn nur in wenigen Ausnahmen unter evangelischen Christen ist Ihr Partner zur Eucharistie zugelassen. Findet eine Eucharistiefeier statt und Ihr Partner kann nicht daran teilnehmen, wird nochmal deutlich, dass eine Verschiedenheit zwischen Ihnen besteht – auch weil die Angehörigen des Partners höchstwahrscheinlich ebenso sitzen bleiben müssen. Und das wäre kein gutes Zeichen für den wohl schönsten Tag des Lebens.