Nach mehrfachem sexuellen Missbrauch

Papst Franziskus entlässt Ex-Würzburger Priester aus Klerikerstand

Veröffentlicht am 21.01.2020 um 15:43 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg/Rom ‐ Eine Entlassung aus dem Klerikerstand gilt als kirchenrechtliche "Höchststrafe" und bedeutet den Verlust aller kirchlichen Vollmachten und Ämter: Papst Franziskus verhängte diese Strafe nun über einen ehemals im Bistum Würzburg tätigen Priester.

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Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester der rumänischen griechisch-katholischen Diözese Oradea Mare wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der 58-jährige V. war mehrere Jahre in der Diözese Würzburg tätig, wie die Pressestelle des Bistums am Dienstag mitteilte. Mit der Entscheidung des Papstes vom 5. Dezember 2019 seien V. nun alle mit dem Klerikerstand verbundenen Rechte und Pflichten entzogen.

Das Schreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre wurde Bischof Franz Jung den Angaben nach über die Apostolische Nuntiatur in Berlin am 15. Januar 2020 zugestellt. Generalvikar Thomas Keßler und Offizial Stefan Rambacher hätten V. die Entscheidung am vergangenen Montag im Bischöflichen Ordinariat eröffnet, die damit rechtswirksam sei. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand sei kein Rechtsmittel mehr möglich. Die Diözese Würzburg bedauere zutiefst das schwere Leid, das durch V. Opfern und deren Familien widerfahren sei, hieß es. Sie verurteile das Verhalten des Mannes "in aller Deutlichkeit".

Bistum erhielt mehrfach neue Hinweise auf Missbrauch

Der laut Weiheurkunde griechisch-katholisch geweihte Priester war von 2000 bis 2002 als Pfarradministrator im Bistum Würzburg tätig. Während dieser Tätigkeit beging er 2002 einen sexuellen Missbrauch in zwei sachlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines seinerzeit elfjährigen Jungen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl eines Amtsgerichts wurde er in Folge zu zehn Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zudem untersagte die Glaubenskongregation 2002 laut Mitteilung einen Einsatz des Mannes in der ordentlichen Seelsorge. 2017 erhielt das Bistum Würzburg demnach einen neuen Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch in den 1990er Jahren in einem österreichischen Kloster, den V. dann gegenüber Generalvikar Keßler gestand. Ferner habe das Bistum 2018 erfahren, dass V. im Ehrenamt Unterricht gegeben habe und es dabei zu Kontakt mit Minderjährigen gekommen sei. Anfang 2019 sei ein weiterer Missbrauchsverdacht aus den 1980er Jahren gegen V. aufgekommen. Bischof Jung legte schließlich der Glaubenskongregation in Rom eine umfangreiche Dokumentation zu V. vor und bat um dessen Entlassung aus dem Klerikerstand, wie es vom Bistum weiter hieß.

Eine Entlassung aus dem Klerikerstand bedeutet den Verlust aller kirchlichen Vollmachten und Ämter, die in Zusammenhang mit dem Weihesakrament stehen. Der Betroffene darf etwa weder als Geistlicher auftreten noch die Sakramente spenden und verliert auch seinen Anspruch auf Unterhalt durch die Kirche. (tmg/KNA)