Nächste Bischofssynode findet im Herbst 2022 statt
Die nächste Vollversammlung der Bischofssynode in Rom soll im Herbst 2022 stattfinden. Wie der Vatikan am Samstag mitteilte, beschloss der Ordentliche Rat des Synoden-Generalsekretariats dies bei seinem jüngsten Treffen Anfang Februar im Vatikan. Zugleich habe das Gremium dem Papst drei mögliche Synoden-Themen vorgeschlagen, über die Franziskus entscheiden muss. Das Thema für die Synode ist deshalb noch offen.
Den langen Vorlauf zur nächsten Vollversammlung begründet das Gremium mit einer ausführlichen, gründlichen Vorbereitung, um eine große Beteiligung zu ermöglichen. Eine breite Beteiligung von Gläubigen und Experten ist eines der Hauptanliegen der Synodenreform, die Franziskus im Herbst 2018 verfügt hat.
Bei dem zweitägigen Treffen des Rates, das am 6. und 7. Februar im Vatikan stattfand, ging es der Mitteilung zufolge auch um die bisherige Umsetzung und die Folgen der Jugendsynode vom Oktober 2018. Als Vertreter Asiens wurde der Erzbischof von Karachi, Kardinal Joseph Coutts, zum Nachfolger von Kardinal Luis Antonio Tagle in den Rat berufen. Tagle hatte am Mittwoch sein Amt als Leiter der Missionskongregation in Rom angetreten.
Ordentlicher Rat bereitet Synodenversammlungen vor
Der Ordentliche Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode ist dessen wichtigstes Gremium. Franziskus erweiterte ihn mit seiner Reform auf 21 Mitglieder mit repräsentativer Vertretung aller fünf Kontinente. Die Mitglieder werden größtenteils von der jeweils letzten Synoden-Vollversammlung gewählt; einige ernennt der Papst persönlich, andere sind von Amts wegen Mitglied. Der aktuelle Rat wurde von den Mitgliedern der Jugendsynode im Oktober 2018 gewählt. Die Amazonas-Synode 2019 war eine Sondersynode.
Hauptaufgabe des Ordentlichen Rats ist es, die nächste Vollversammlung mit vorzubereiten. Er trifft sich auf Einladung des Generalsekretärs der Synode, derzeit Kardinal Lorenzo Baldisseri. Die Bischofssynode ist eine dauerhafte Einrichtung der katholischen Kirche. Sie trifft sich auf Einladung des Papstes zu ordentlichen oder außerordentlichen Vollversammlungen. Auch Sonderversammlungen sind möglich.
Kurz vor der Jugendsynode im Herbst 2018 hatte Franziskus die Regeln für Bischofssynoden reformiert. Dabei ging es vor allem darum, mehr Informationen, Erfahrungen und Anliegen einfacher Gläubiger sowie außerkirchlicher Experten in die Beratungen der Bischöfe einzubeziehen. Außerdem wurden die Zeiträume für die Vor- und Nachbereitung ausgedehnt und können vielseitiger gestaltet werden. Beratungen in diözesanen Gremien, Umfragen oder kleinere Konferenzen und weltweite Umfragen sind ebenso denkbar wie vorsynodale Versammlungen, deren Ergebnisse in die eigentliche Bischofssynode einfließen.
Schon das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) hatte bestimmt, dass der Papst nicht mehr alles alleine bestimmten sollte. Kurz darauf, im Jahre 1967, berief Papst Paul VI. die erste Synode ein. Die vom Ordentliche Rat des Synoden-Generalsekretariats beschlossene Vollversammlung der Bischofssynode in Rom findet damit 60 Jahre nach Eröffnung des Zweiten Vatikanums statt. (cbr/KNA)