Papst Franziskus regelt Bischofssynoden neu
Mit dem Instrument der Bischofssynode will die katholische Kirche Bischöfe stärker an der Leitung der Weltkirche beteiligen. Der Papst solle nicht alles allein bestimmen, befand das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Schon 1967 berief Papst Paul VI. die erste Synode ein. Rund 50 Jahre später sei es Zeit, dieses Instrument der Mitbestimmung zu reformieren, befand sein Nachfolger Franziskus.
Seit Beginn seines Pontifikates im Jahr 2013 ließ er daran arbeiten. Die Ergebnisse liegen nun vor: die Apostolische Konstitution "Episcopalis communio" und eine dazugehörende Geschäftsordnung mit dem langatmigen Titel "Instruktion zur Feier der Synodenversammlungen und der Aufgabe des Generalsekretariats der Bischofssynode". Vorgestellt wurden sie am 15. September sowie an diesem Montag - gerade noch pünktlich zu der an diesem Mittwoch beginnenden Jugendsynode.
De facto waren bereits die beiden Familiensynoden 2014/2015 teils so vorbereitet worden, wie es die neue Regelung vorsieht. Vor allem geht es darum, mehr Informationen, Erfahrungen und Anliegen einfacher Gläubiger sowie außerkirchlicher Experten in die Beratungen der Bischöfe einzubeziehen. In der Sprache der neuen Synoden-Konstitution: Bischofssynoden müssen "immer stärker ein besonderes Mittel werden, auf das Volk Gottes zu hören".
Dazu macht der Papst die Bischofssynode flexibler. Vorbereitungen wie Nachbereitungen zur Umsetzung werden ausgedehnt und können vielseitig gestaltet werden. Beratungen in diözesanen Gremien, Umfragen oder kleinere Konferenzen und weltweite Umfragen sind ebenso denkbar wie vorsynodale Versammlungen, deren Ergebnisse in die eigentliche Bischofssynode einfließen. All das hat es bei der Jugendsynode schon gegeben, nun ist es auch offiziell vorgesehen.
Die neue Synoden-Konstitution erläutert in einem relativ langen lehrmäßig-theologischen Teil vor allem das Ziel der Reform: mehr Kollegialität unter den Bischöfen und mehr Mitwirkung von Laienchristen. Außerdem wird die Notwendigkeit der Reform begründet und ihre Kontinuität mit vorigen Regelungen dargestellt. Im zweiten Teil regeln 27 Artikel den Ablauf sowie die Zusammensetzung der Synode und ihrer Gremien.
In Artikel 26 der Konstitution wird auf die neue Geschäftsordnung verwiesen. Diese listet detailliert auf, welche Aufgaben und Rechte jedes einzelne Synodenorgan hat - vom Papst bis zum Sekretariat. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Vergrößerung des ordentlichen Synodenrates auf 21 Mitglieder mit repräsentativer Vertretung aller fünf Kontinente. Gewählt wird das Gremium am Ende einer Synode von der Vollversammlung. Seine Aufgabe ist es, das Generalsekretariat bei Umsetzung und Vorbereitung von Synoden zu unterstützen.
Eine wichtige Aufgabe hat der Generalrelator. Über ihn laufen sämtliche Eingaben, außerdem leitet er die Kommission zur Redaktion des Abschlussdokuments. Dieses ist das einzige, das eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Anders als früher muss die Synode jetzt verpflichtend ein solches Abschlussdokument vorlegen. Darüber abgestimmt werden kann indes nur als Ganzes. Daher besteht die Gefahr, dass es wegen einzelner weniger strittiger Passagen nicht die notwendige Mehrheit erhält. Für alle anderen Abstimmungen ist nur eine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden nötig.
Redebeiträge in der Vollversammlung sind zeitlich begrenzt - bei der Jugendsynode auf vier Minuten -, verbunden mit dem Hinweis, schon Gesagtes nicht zu wiederholen. Diskutiert werden soll vor allem in den nach Sprachen sortierten Kleingruppen. Artikel 26 der Geschäftsordnung bindet die Synodenmitglieder an das Schweigegebot des Päpstlichen Geheimnisses, aber nur in Bezug auf die Äußerungen und Abstimmungen anderer Mitglieder. Über eigenes dürfen sie, anders als früher, sprechen.
Die Konstitution "Episcopalis communio" ersetzt das Motu proprio "Apostolica Sollicitudo" Pauls VI. vom September 1965, die neue Instruktion die bisherige Geschäftsordnung "Ordo Synodi Episcoporum", die zuletzt 2006 schon Benedikt XVI. aktualisiert hatte.