Abschlussbericht sollte Namen von Verantwortlichen nennen

Aus rechtlichen Gründen: Kölner Missbrauchsstudie verzögert sich

Veröffentlicht am 10.03.2020 um 13:32 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Eigentlich wollte das Erzbistum Köln am Donnerstag Namen von Verantwortlichen für die Missbrauchsvertuschung nennen. Doch die Veröffentlichung der neuen Missbrauchsstudie wurde nun gestoppt: Es gebe noch rechtliche Probleme, hieß es zur Begründung.

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Die Veröffentlichung der Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln verzögert sich aus rechtlichen Gründen. Wie das Erzbistum am Dienstag mitteilte, konnten "nicht alle für eine Veröffentlichung relevanten rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden". Ursprünglich war geplant, im Rahmen einer Pressekonferenz am 12. März auch die ermittelten Namen von Verantwortlichen und ihre Rolle beim Umgang mit Missbrauchsfällen zu nennen. Ein neuer Termin für die Veröffentlichung steht noch nicht fest.

Ein Gutachten einer auf äußerungsrechtliche Sachverhalte spezialisierten Anwaltskanzlei hat laut Generalvikar Markus Hofmann betont, dass die Veröffentlichung rechtlich so abgesichert werden müsse, dass eine identifizierbare Darstellung der Verantwortlichen nicht angreifbar sei. Der Generalvikar bedauerte die Verzögerung. Im Interesse einer "gründlichen und glaubwürdigen Untersuchung" brauche es aber Rechtssicherheit: "Dies geschieht im eindeutigen Willen, größtmögliche Gerechtigkeit für die Betroffenen herzustellen." Auch im Interesse der Öffentlichkeit gehe hier Gründlichkeit vor Geschwindigkeit. Wie das Erzbistum auf Anfrage von katholisch.de mitteilte, hatte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entschieden, eine Veröffentlichung der Ergebnisse so abzusichern, dass eine identifizierbare Darstellung der Verantwortlichen im Falle eines Rechtsstreits auch vor Gericht Bestand hätte.

Der Inhalt des Abschlussberichts ist den Verantwortlichen des Erzbistums bisher nicht bekannt. Die beauftragten Anwälte haben die Akten unter anderem auf Rechtsverstöße überprüft und den Auftrag, strafrechtlich relevante Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben.

MHG-Studie entdeckte 135 Betroffene und 87 Beschuldigte im Erzbistum Köln

Woelki hatte im Dezember 2018 die Münchener Kanzlei "Westpfahl, Spilker, Wastl" mit einer Sichtung der Personalakten seit 1975 beauftragt. Damit sollten Sachverhalte aufgeklärt und die Rolle ehemaliger und aktueller Verantwortlicher wie Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe geklärt werden. Woelki hatte die Untersuchung im Zuge der Ergebnisse der von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragten MHG-Studie in Auftrag gegeben. Diese hatte in kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf 135 Betroffene und 87 Beschuldigte im Erzbistum gefunden.

Ende Januar hatte der ehemalige Personalchef des Erzbistums, Robert Kümpel, eigene Versäumnisse eingeräumt. "Ich hätte mich stärker dafür einsetzen müssen, dass wir viel strikter und konsequenter gegen diese Täter vorgehen", sagte der ehemalige Domkapitular. Er war von 1984 bis 1996 Personalchef, später Regens im Priesterseminar und zeitweise auch Ansprechpartner für Betroffene von sexuellem Missbrauch. (fxn)

10.3., 16:15 Uhr: Ergänzt um weitere Details.