Neuer Termin wird noch gesucht

Bischofsweihe von Bertram Meier wegen Coronavirus verschoben

Veröffentlicht am 13.03.2020 um 18:04 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ Das Bistum Augsburg bleibt länger als gedacht ohne Bischof. Die am 21. März geplante Bischofsweihe von Diözesanadministrator Bertram Meier wurde jetzt abgesagt – einen neuen Termin gibt es noch nicht. Dieser müsste aus kirchenrechtlicher Sicht aber bald folgen.

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Die für den 21. März geplante Weihe von Bertram Meier zum Bischof von Augsburg wird verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Grund dafür sei die derzeitige Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus, teilte das Bistum am Freitag mit. Die Entscheidung fiel demnach im Einvernehmen mit dem Metropoliten der Kirchenprovinz München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, und dem Bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), am Rande von Meiers Vereidigung in der bayerischen Staatskanzlei

"Konkret bedeutet dieser Aufschub, dass die Zeit der Sedisvakanz im Bistum Augsburg weitergeht und ich als Administrator meinen Dienst tun werde, bis ich zum Bischof geweiht werden kann", sagte Meier laut der Mitteilung. Er ist als Übergangsverwalter bereits seit dem altersbedingten Rücktritt seines Vorgängers Konrad Zdarsa (75) im vergangenen Sommer mit der Leitung der Diözese betraut. "Ich bin über diese Entwicklung sehr traurig, weil ich mit Mut und Zuversicht auf den Beginn meines Dienstes zugegangen bin", so Meier. "Der Corona-Virus bestimmt auch unser kirchliches Leben immer mehr."

Der ernannte Bischof appellierte an die haupt- und ehrenamtlich aktiven Christen der Diözese, Wege zu finden, dass gerade in dieser Krise die Heilmittel der Kirche nicht versiegten. So wichtig die Gesundheit des Leibes sei, das Heil der Seelen stehe für die Kirche ganz oben. 

Dreimonatsfrist endet im April

Kirchenrechtlich muss Meier regulär bis spätestens 29. April zum Bischof geweiht sein. Dann endet die Dreimonatsfrist seit seiner Ernennung. Im Extremfall, so erläuterte der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), genüge als Minimalbesetzung für die Weihe ein Bischof als Spender und der Empfänger. Die vom Kirchenrecht gewünschte "möglichst große Beteiligung" von Volk und Klerus sei verzichtbar.

Bei rechtmäßigen Hindernissen könne die Weihe noch länger hinausgeschoben werden, etwa wenn der Kandidat nicht gesund sei oder staatliche Behörden dies veranlassten.

Am Dienstag war zunächst angekündigt worden, die Bischofsweihe am 21. März kleiner ausfallen zu lassen. (cbr/KNA)