Kommt er frei oder sechs Jahre ins Gefängnis?

Neue Vorwürfe gegen Kardinal Pell – endgültiges Urteil in der Karwoche

Veröffentlicht am 02.04.2020 um 12:38 Uhr – Lesedauer: 

Canberra ‐ Seine Anwälte sind überzeugt, dass die Beweise gegen George Pell nicht für einen "zweifelsfreien" Schuldspruch ausreichten. Ob der Kardinal seine mehrjährige Haftstrafe definitiv absitzen muss, entscheidet sich in Kürze – und es gibt neue Vorwürfe.

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Australiens Oberstes Gericht wird in der Karwoche über Kardinal George Pell und seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs entscheiden. Als Termin für die Bekanntgabe, ob die Verurteilung Bestand hat oder ob der 78-Jährige aus Mangel an Beweisen freikommt, ist auf den 7. April festgesetzt, wie das Gericht (Donnerstag) via Twitter mitteilte. Unterdessen sind neue Missbrauchsvorwürfe gegen Pell aufgetaucht. Der Sender ABC berichtete ebenfalls am Donnerstag über einen 53-jährigen, als "Bernie" bezeichneten Mann, der als Junge in einem Waisenhaus in Ballarat von Pell sexuell missbraucht worden sei. Pell war in den 70er Jahren als junger Priester im Bistum Ballarat tätig.

Dem Kardinal, früher Finanzchef des Vatikan, wird vorgeworfen, als Erzbischof von Melbourne Ende 1996 zwei Chorknaben in der Sakristei der Kathedrale sexuell missbraucht zu haben. Pells Schuldspruch durch eine Jury im Dezember 2018 und die Verurteilung von sechs Jahren Haft im März 2019 stützte sich einzig auf die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachte Aussage eines der angeblichen Opfer. Der zweite Mann war kurz vor Beginn des Prozesses an einer Drogenüberdosis gestorben. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im August 2019 mit der Mehrheit von zwei der drei Richter.

Bei der Anhörung des Berufungsantrags gegen die Verurteilung im März 2019 hatten Pells Anwälte vor dem High Court ausgeführt, die Beweise reichten nicht für einen "zweifelsfreien" Schuldspruch aus. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Pells Verteidiger hätten ein "unvollständiges und nicht akkurates Bild der Faktenlage" gezeichnet und "Schönfärberei" betrieben. Bereits im Juni 2019 hatte es neuerliche Vorwürfe gegen den Kardinal gegeben, als ein Mann eine zivilrechtliche Klage gegen ihn einreichte. Darin wird ihm vorgeworfen, in den 80er Jahren als Leiter der Schulabteilung des Bistums Ballarat sexuellen Missbrauch von Schülern durch einen pädophilen Ordensmann vertuscht zu haben. (tmg/KNA)