Gemeinsames Eckpunktepapier und einzelne Konzepte der Bistümer

Kein einheitliches Vorgehen bei Gottesdienst-Öffnung in NRW

Veröffentlicht am 24.04.2020 um 13:47 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland sind ab 1. Mai wieder öffentlichte Gottesdienste möglich. Neben einem Eckpunktepapier zwischen Landesregierung und Diözesen gibt es je eigene Schutzkonzepte, die nun nach und nach veröffentlicht werden.

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In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ein uneinheitliches Vorgehen der beiden großen Kirchen bei der Öffnung von Gottesdiensten für die Allgemeinheit ab. Die fünf katholischen Bistümer in NRW können ab dem 1. Mai Gottesdienste unter Auflagen in ihren Kirchen zulassen, wie der Leiter des Katholischen Büros, Antonius Hamers, am Freitag in Düsseldorf erklärte. Landesregierung und Diözesen hätten sich auf Eckpunkte geeinigt, die jedes Bistum für sich verfeinere. Die evangelischen Landeskirchen in NRW wählen unterdessen ein anderes Vorgehen. "Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können", erklärte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. "Wir werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen."

Laut Eckpunktepapier zwischen Landesregierung und katholischen Diözesen soll in den Kirchen der Zugang beschränkt und Plätze zugewiesen werden, so dass Abstand zwischen den Besuchern garantiert werde. Familien sollen nicht getrennt werden. Die Bistümer einigten sich einer weiteren Vorlage zufolge untereinander darauf, dass sich die Zahl der Teilnehmer nach der Größe des Raumes richte. In anderen Bundesländern gibt es festgelegte Höchstzahlen; in Sachsen etwa dürfen maximal 15 Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen.

In NRW sollen die katholischen Gottesdienste den Angaben zufolge im Hauptschiff der Kirchen stattfinden. Trauergottesdienste seien möglich. Bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Hochzeiten sowie Diakonen- und Priesterweihen müssten die Gemeinden besonders auf eine Einhaltung der Regeln achten. "Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe", steht in dem Papier. Vor den Kirchen sollen laut Vorlage Abstände zum Anstehen markiert werden. Wenn möglich soll es getrennte Ein- und Ausgänge geben und die Räume gut gelüftet werden. Weihwasserbecken bleiben leer, die Körbe für die Kollekte gehen nicht durch die Reihen und die Gläubigen bringen möglichst ihr eigenes Gesangbuch mit. Die Kommunionausteiler müssen sich die Hände desinfizieren. Zudem empfehlen die Bistümer Gottesdienste im Freien sowie Live-Übertragungen ins Internet, "damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können".

Bistümer veröffentlichen Schutzkonzepte

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck stellte seinen Gemeinden frei, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen. "Der Gesundheitsschutz durch Hygieneregeln und Abstandsgebote hat in jedem Fall Vorrang", mahnte er in einem Schreiben. Gläubige, die zur Risikogruppe gehören oder sich krank fühlen, sollten vorerst auf Gottesdienste verzichten.

Auch die evangelischen Landeskirchen in NRW haben Auflagen zur Öffnung ihrer Gottesdienste ausgearbeitet. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) möchte jedoch die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder kommende Woche abwarten, bevor sie Empfehlungen macht, erklärte Sprecher Wolfgang Beiderwieden. Die Evangelische Kirche in Westfalen hingegen lässt ihre Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ab dem 3. Mai verantwortlich zum Gottesdienst einladen. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hatten die christlichen Kirchen sowie jüdische und muslimische Gemeinden in NRW religiöse Zusammenkünfte untersagt. Die Landesregierung hatte Gottesdienste ihrerseits nicht verboten, sondern sich auf die Zusagen der Gemeinschaften verlassen.

Als erste deutsche Diözese hatte das Bistum Erfurt ein umfassendes Schutzkonzept für Gottesdienste vorgestellt. Zuvor erließ bereits das Bistum Dresden-Meißen eine Dienstanweisung zum "Infektionsschutz im Kirchenraum und während des Gottesdienstes". In NRW stellte am Freitag das Bistum Münster ein eigenes Schutzkonzept vor. Es folgte die Erzdiözese Paderborn. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte am Freitagnachmittag eigene Empfehlungen. (tmg/KNA)

24.4., 16:20 Uhr: Ergänzt um DBK. 17 Uhr: Ergänzt um Overbeck.