Historikerin hält an Missbrauchsverdacht gegen Kentenich fest
Die Historikerin Alexandra von Teuffenbach hält an ihrer auf Archivfunden basierenden Darstellung zum Missbrauchsverdacht gegen Schönstatt-Gründer Josef Kentenich fest. In einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung "Die Tagespost" verteidigte sie ihre Veröffentlichung gegen Kritik aus der Schönstatt-Bewegung. Deren Einwand, dass die von Teuffenbach angeführten Archiv-Funde zu mutmaßlichen Übergriffen Kentenichs gegen Mitglieder der von ihm gegründeten Marien-Schwestern längst bekannt und entkräftet seien, weist die Historikerin zurück. "Hätte es eine entsprechende Publikation gegeben, wären die Veröffentlichungen meinerseits nicht nötig gewesen", so Teuffenbach. Da dieser Aspekt in den bekannten Forschungen zu Kentenich nicht auftauchen, habe sie sich "gedrängt" gesehen, "die Biografie des Gründers, dessen Kult das Schönstattwerk betreibt, um einige Elemente zu ergänzen".
Für Kentenich läuft seit 1975 ein Seligsprechungsverfahren. Das Schönstattwerk führt ein von der Glaubenskongregation erteiltes "Nihil obstat" als Beleg für die Entlastung ihres Gründers an: "Wenn ein begründeter Verdacht auf moralisches Fehlverhalten des Kandidaten für die Seligsprechung besteht, gibt die Glaubenskongregation kein grünes Licht für den Beginn eines Verfahrens", heißt es in der Erklärung. Teuffenbach hält dies für nicht überzeugend: "Die Glaubenskongregation scheint also quasi die Seligsprechung vorweggenommen zu haben?" Sie verweist dagegen auf die in solchen Verfahren seit dem Mittelalter übliche Formel "cum sicut accepimus": Die Unbedenklichkeitserklärung werde auf der Grundlage der vom Antragsteller vorliegenden Unterlagen erteilt. Kentenich habe daher das nötige “Nihil obstat” für das Seligsprechungsverfahren auf Grundlage der vom Schönstattwerk beigebrachten Akten, nicht aufgrund einer umfassenden Archivrecherche erhalten.
Schönstattwerk soll Dokumente aus Privat-Archiv veröffentlichen
Die Historikerin fordert das Schönstattwerk auf, die ihm vorliegenden Akten zu veröffentlichen. Insbesondere die angeführten "Aufhebungsdekrete", die Vorwürfe von Machtmissbrauch entkräften sollen, und Dokumente, die eine umfassende Information der zuständigen kirchlichen Behörden über die Vorwürfe belegen können, seien relevant. Teuffenbach hofft auf eine Publikation der entsprechenden Dokumente und Akten durch die Bewegung im Internet. Sie könne allerdings nicht schweigen, solange ein Personenkult betrieben werde und gleichzeitig über Kentenich wesentliche Aspekte "verschwiegen" werden.
Die Dogmatikerin und Historikerin von Teuffenbach, die zur Geschichte der beiden jüngsten Konzilien in den Archiven des Vatikans forscht, war in Dokumenten aus der Amtszeit Papst Pius XII. (1939–1958) auf Unterlagen zu den Vorwürfen von Marienschwestern gegen ihren Gründer gestoßen. Ihrer Aussage nach gibt es Belege für Machtmissbrauch sowie einen Fall von sexualisierter Gewalt. In den um 1950 entstandenen Berichten sei Kentenich als hochgradig manipulativ, die Schwestern in ihrer Gewissensfreiheit planmäßig behindernd beschrieben worden. Die heutige Glaubenskongregation habe die Vorwürfe als glaubwürdig eingestuft. 1951 wurde Kentenich durch den Vatikan ins Exil in die USA geschickt und von der von ihm gegründeten Schönstatt-Bewegung getrennt. 1965 wurde er von Papst Paul VI. rehabilitiert. Bisher galten Vorbehalte gegenüber neuen pastoralen Formen seiner Bewegung als Grund für die Visitation und die Amtsenthebung. (fxn)