Offener Brief an Deutsche Bischofskonferenz

Missbrauchsopfer befürchten geringere Entschädigung wegen Corona

Veröffentlicht am 16.07.2020 um 18:09 Uhr – Lesedauer: 

Weilerswist ‐ In einem offenen Brief haben sich Betroffeneninitiativen aus ganz Deutschland an den DBK-Vorsitzenden Georg Bätzing gewandt. Sie fürchten, dass sich Entschädigungs- oder Anerkennungszahlungen aufgrund der Corona-Krise verzögern oder ausfallen. Eine erste Reaktion liegt bereits vor.

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Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche haben sich in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin äußern sie die Befürchtung, dass sich eventuelle Entschädigungs- oder Anerkennungszahlungen aufgrund der Corona-Krise verzögern oder dass diese ganz ausfallen könnten.

Warnung vor Verzögerung

"Müssen wir als Betroffene damit rechnen, dass eine Weiterentwicklung der Anerkennung dem Rotstift zum Opfer fällt?", fragen sie in dem am Donnerstag in Weilerswist veröffentlichten Schreiben mehrerer Verbände und Initiativen. Schon jetzt gebe es aufgrund der Pandemie Haushaltssperren in einigen Bistümern.

Die Unterzeichner warnen zudem vor Verzögerungen. Denn etliche von ihnen seien inzwischen alt und krank. Es sei möglich, dass "der immer wieder herausgeschobene Zeitpunkt einer möglichen Antragsstellung" für viele zu spät komme. "Uns scheint es zunehmend so, als wollten Bischöfe auf Zeit spielen und als sei ihnen das Schicksal der Betroffenen gleichgültig", heißt es in dem Brief. Er ist von fast 50 Mitgliedern aus Betroffeneninitiativen aus ganz Deutschland unterzeichnet.

Die deutschen katholischen Bischöfe hatten im Herbst 2019 beschlossen, die Entschädigung neu zu regeln und deutlich auszuweiten. Über die Höhe der Entschädigung und die Frage, ob das Geld aus Kirchensteuern bezahlt werden soll, gab es zunächst keine Einigung. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hatte zunächst Entschädigungen von bis zu 400.000 Euro empfohlen.

DBK-Sprecher Kopp bestätigt Eingang des Briefes

Im Frühjahr 2020 fassten die Bischöfe einen Grundsatzbeschluss für ein neues Konzept zur Wiedergutmachung. Demnach orientiert sich die Kirche an der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Diese sehen für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall vor.

Für die Deutsche Bischofskonferenz sagte ihr Sprecher Matthias Kopp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), man reagiere grundsätzlich nicht auf Offene Briefe, bestätige aber den Eingang des Briefes beim Vorsitzenden: "Im Frühjahr hat die Deutsche Bischofskonferenz Grundsätze zum Verfahren der materiellen Anerkennung erlittenen Leids beschlossen und angekündigt, bis zum Herbst Konkretisierungen vorzulegen. Auf verschiedenen Ebenen wird daran seit Monaten gearbeitet und der Zeitplan bis jetzt eingehalten." (KNA)

Linktipp: Bischöfe ändern Verfahren für Zahlungen an Missbrauchsopfer

Vor allem die Wahl des neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz war mit Spannung erwartet worden. Doch auch andere wichtige Entschlüsse standen auf der Agenda der diesjährigen Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in Mainz. Unter anderem ging es um die Festlegung der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer.