Diözese setzt DBK-Beschluss um – Zahlungen bis 50.000 Euro

Bistum Regensburg erhöht Anerkennungsleistungen bei Missbrauch

Veröffentlicht am 03.08.2020 um 20:38 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ Bei ihrer vergangenen Vollversammlung hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz darauf geeinigt, Opfern von sexuellem Missbrauch künftig höhere Anerkennungsleistungen zu zahlen. Das Bistum Regensburg hat diesen Schritt nun umgesetzt.

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Das Bistum Regensburg erhöht die finanziellen Anerkennungsleistungen für die Opfer von sexuellem Missbrauch und Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter. Wie die Diözese am Montag mitteilte, erhielten Betroffene sexueller Gewalt rückwirkend ab Juli 2020 bis zu 50.000 Euro; Betroffene massiver körperlicher Gewalt bis zu 12.500 Euro. Insgesamt gelte dabei eine Höchstsumme von 50.000 Euro. Die Auszahlung, die auch Menschen erhielten, die schon Geld zugesprochen bekommen hätten, werde nicht mit einer neuerlichen Prüfung bereits anerkannter Beschuldigungen verbunden. Die Mittel für die Anerkennungsleistungen stammen demnach aus den Erträgen, die die Diözese mit ihren Anlagen erzielt habe. Zwischen 2010 bis 2019 seien mehr als vier Millionen Euro für Anerkennungsleistungen bereitgestellt worden.

Damit setze man die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz vom März 2020 um, die bereits zur Anwendung gebrachten Anerkennungsleistungen zu erhöhen, heißt es weiter. Diese soll diejenigen Opfer erreichen, die ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vor einem staatlichen Gericht einklagen können. Die DBK hatte bei ihrer vergangenen Frühjahrsvollversammlung beschlossen, dass sich die Höhe der gezahlten Summe künftig am oberen Bereich den von staatlichen Gerichten beschlossenen Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen orientieren werde. Laut der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen werden derzeit Summen bis zu 50.000 Euro pro Fall gezahlt. Das Bistum Regensburg wies darauf hin, dass es sich mit seiner Regelung mindestens am oberen Bereich der Schmerzensgeldbeträge ausrichte und auch darüber hinausgehe, da die in Deutschland zuerkannten Schmerzensgelder zuweilen als zu gering kritisiert würden.

Bei Verurteilung muss Täter für Schmerzensgeld aufkommen

Wenn Bistumsmitarbeiter in einem staatlichen Verfahren verurteilt würden und der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld habe, müsse der Täter dafür aufkommen. Sollte dieser aus bestimmten Gründen dazu nicht in der Lage sein, werde sich das Bistum Regensburg um den Ausgleich der Zahlung kümmern. Allerdings werde das Bistum keine Strafen tragen, die vom Gericht verhängt werden.

Das Bistum betonte, dass die Entscheidung "in enger Abstimmung und einmütig" mit den Beratungsgremien getroffen worden seien, in denen auch Betroffene mitwirkten. "Mir ist bewusst, dass auch die höhere Anerkennungsleistung das erlittene Unrecht nicht wiedergutmacht und dass das Leid nicht einfach verschwindet", erklärte Bischof Rudolf Voderholzer. Er verbinde diesen Schritt mit der "Hoffnung, dass Betroffene dies als Anerkennung ihres Leids sehen können und als ein Zeichen unserer Bereitschaft annehmen, nach unseren Möglichkeiten zu einer Heilung und Befriedung beizutragen".

Einen ähnlichen Schritt war zuletzt auch das Bistum Augsburg gegangen. Dieses bietet den Betroffenen sexueller und körperlicher Gewalt im kirchlichen Kontext im Rahmen einer neuen "Anerkennungs- und Unterstützungsordnung" künftig ebenfalls mehr Geld an. Demnach erhalten Opfer nun individuell festgelegte Einmalzahlungen – je nach Schwere des Falls in mehreren Stufen über 25.000 Euro. Die monatlichen Zahlungen orientierten sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen; als Gesamtbetrag seien maximal 75.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolge nicht aus Kirchensteuern, sondern ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls. (mal)