Kirchenrechtler: Pfarreien-Instruktion nicht auf der Höhe der Zeit
Der Wuppertaler Theologe Michael Böhnke sieht kirchenrechtliche Defizite in der Pfarreieninstruktion der Kleruskongregation. In einem Beitrag für das Münsteraner Forum für Theologie und Kirche (Freitag) stellt Böhnke fest, dass die Regelungen zur Gemeindeleitung durch Laien nicht dem Stand der lehramtlichen Aussagen von Papst Franziskus zur Pastoral in Gemeinden ohne Pfarrer entsprächen. Die Interpretation der Kleruskongregation sei zwar zu verstehen. Zur Wahrung des hierarchischen Prinzips brauche es auch in aufgrund von Priestermangel vakanten Pfarreien, in denen gemäß can. 517 § 2 CIC Nicht-Priester an der Wahrnehmung der Seelsorgeaufgaben beteiligt werden, einen zuständigen Priester. "Davon, dass Laien keine Gemeindeleitung übernehmen können, handelt c. 517 § 2 nicht", so Böhnke.
Bereits bei der Codexreform sei man davon ausgegangen, dass es in Südamerika durch Ordensfrauen geleitete Gemeinden gebe. Im nachsynodalen Schreiben "Querida Amazonia" spreche Papst Franziskus von Gemeindeleitung durch Laien, wenn er mit Blick auf die Rolle von Frauen schreibt, dass sie einen "echten und effektiven Einfluss in der Organisation, bei den wichtigsten Entscheidungen und bei der Leitung von Gemeinschaften" (Nr. 103) haben. Böhnke betont, dass mit Blick auf die anderen Sprachfassungen statt "Gemeinschaften" "Gemeinden" die treffendere Übersetzung sei. Bereits zuvor hatte Böhnke festgestellt, dass das nachsynodale Schreiben das "Ende eines klerikalen Monopols" darstelle.
Instruktion entstellt Sinn der kirchenrechtlichen Norm
Damit seien von Papst Franziskus Laien als "Träger von Vollmachten" bezeichnet worden. Can. 517 § 2 müsse in diesem Licht interpretiert werden und stelle nur die Anforderung, auch bei Priestermangel nicht vom hierarchischen Prinzip abzuweichen. Damit könne auch der Ausschluss von Laien von der Gemeindeleitung nicht gerechtfertigt werden: "Der Sinn der Norm – Ermöglichung und Sicherstellung der Pastoral durch Diakone, Ordensleute und Laien unter Beibehaltung des hierarchischen Prinzips bei Priestermangel – wird [durch die Instruktion] entstellt."
Mit Blick auf die Diskussion der deutschen Bischöfe mit der Kleruskongregation plädiert Böhnke für eine Einbeziehung dieser kirchenrechtlichen Aspekte. Die Position der Kongregation spiegele "nicht den Stand der lehramtlichen Aussagen von Papst Franziskus zur Pastoral in Gemeinden ohne Pfarrer" wider und sei "nicht auf der Höhe der Zeit". Die im Juli veröffentlichte Instruktion der Kleruskongregation zur "pastoralen Umkehr der Pfarrgemeinde" wurde vor allem in der deutschsprachigen Kirche kontrovers diskutiert und zum Teil scharf kritisiert. Mittlerweile hat die Kongregation den deutschen Bischöfen ein klärendes Gespräch angeboten.
Michael Böhnke ist seit 2004 Professor für Systematische Theologie in Wuppertal und lehrt Theologische Grundlagen des Kirchenrechts an der Universität Münster. Zuvor leitete er die Abteilung "Grundsatzfragen und Kirchliches Recht" im Aachener Generalvikariat. Böhnke gehört zu den Unterzeichnern des Memorandums "Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch". (fxn)