Von kleinen Umzügen mit Auflagen bis zu kreativen Ideen

Trotz Corona: Die fünf NRW-Bistümer bereiten sich auf Martinsfeste vor

Veröffentlicht am 16.09.2020 um 13:21 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Kann ein Martinsfest in Corona-Zeiten funktionieren? Darüber denken derzeit auch die fünf NRW-Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn nach. Obwohl noch vieles unklar ist, gibt es erste Empfehlungen und Ideen.

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Die katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf Martinsfeste mit Corona-Regeln vor. Das zeigt eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter den fünf NRW-Bistümern von Mittwoch. Das Erzbistum Köln und das Bistum Münster verweisen auf ein Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums. Demnach sind Martinszüge unter Auflagen möglich. Das Bistum Aachen und der Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen empfehlen kleine Umzüge und Feiern ohne weiten Familienkreis. Das Erzbistum Paderborn rät Veranstaltern, sich vorab bei örtlichen Behörden über Sicherheitsvorgaben zu informieren.

Da die Diözesen selbst keine Martinsumzüge ausrichten, machen sie keine verbindlichen Vorgaben zu Absage oder Durchführung. Allerdings können sie ihren Pfarreien, Kitas und Grundschulen Empfehlungen geben. So schlägt der Corona-Krisenstab im Bistum Aachen vor, dass ein Martin-Darsteller durch eine Nachbarschaft reitet und die Kinder mit ihren Eltern vor den Häusern stehen. Das Bistum Münster verweist auf eine Idee in der Pfarrei Duisburg-Homberg. Dort sollen die Anwohner am Abend des 11. November leuchtende Laternen in die Fenster stellen.

Lage im Moment unklar

Ob und wie Martinsumzüge tatsächlich stattfinden können, ist dem Städtetag NRW zufolge im Moment unklar. "Das hängt stark von der Entwicklung der Corona-Infektionszahlen ab", erklärte Geschäftsführer Helmut Dedy auf Anfrage. Zudem müsse geklärt werden, wie Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort eingehalten werden können. "Am Ende werden die Städte abwägen, was vertretbar ist."

Anfang September hatte das NRW-Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände klargestellt, dass Martinszüge unter freiem Himmel und mit Abstand grundsätzlich erlaubt seien. Familien, feste Zehnergruppen und Kindergartengruppen, die in den Einrichtungen ohnehin ohne Abstand betreut würden, müssten keine Distanz wahren. Ab 300 Teilnehmern sei ein Hygienekonzept nötig.

Christen gedenken am 11. November des heiligen Martin. Mit dem Namensfest sind viele Bräuche verbunden. So ziehen Kinder mit Laternen zu einem Martinsfeuer. Sie werden dabei von einem Reiter begleitet, der an den Soldaten Martin und dessen gute Tat erinnern soll: Der Legende nach teilte er seinen Mantel mit einem frierenden Bettler. (KNA)