Strenge Vorgaben: Erzbistum Paderborn erlaubt Mundkommunion wieder
Das Erzbistum Paderborn hat die Spendung der Mundkommunion unter strengen Vorgaben wieder erlaubt. Auf den "dezidierten Wunsch" von Gläubigen hin, auch solchen, die die Heilige Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus besuchen, habe man diese Corona-Regelung gelockert, erklärte das Erzbistum auf Anfrage von katholisch.de. Es seien mehrere ärztliche Gutachten vorlegt worden, die belegen würden, dass von der Mundkommunion kein höheres Infektionsrisiko ausgeht als von der Handkommunion. Die Mundkommunion werde jedoch eine Ausnahme bleiben und nun nicht zur Regel werden.
Die Anordnung des Erzbistums gilt für die Feier der sogenannten "Tridentinischen Messe" sowie für die ordentliche Form der Messfeier. Das Erzbistum verweist allerdings darauf, dass "die Mundkommunion in Eucharistiefeiern grundsätzlich unterbleiben soll". Um eine größtmögliche hygienische Sicherheit zu gewährleisten, werde es eine räumliche Trennung der Mundkommunion von der Handkommunion geben. Weiterhin müssen die Spender der Mundkommunion ihre Hände nach der eigenen Kommunion desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Finger verpflichtend reinigen, wenn eine Berührung mit dem Mund des Kommunikanten erfolgt sein sollte.
Zudem wies das Erzbistum darauf hin, dass es nicht die einzige Diözese in Nordrhein-Westfalen sei, die die Mundkommunion unter Auflagen wieder erlaubt habe. Diese Änderung sei auf einer gemeinsamen Konferenz der Generalvikare der Bistümer auf dem Gebiet des Bundeslandes beschlossen worden. In der vergangenen Woche hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode bei einer Pressekonferenz im Rahmen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz noch gesagt, er sehe keine Möglichkeit, "bald wieder Wasser in die Weihwasserbecken zu füllen oder die Mundkommunion zu reichen". (rom)