Zur Entschädigung der Missbrauchsopfer nicht Geld der Gläubigen nehmen
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Die Zeit rennt. Kein Vierteljahr mehr, dann sollen Opfer sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche Zahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten. Auf die bundesweit einheitliche, in ihrer Höhe umstrittene Anhebung der Summen und deren Vergabe durch ein unabhängiges Gremium haben sich die Bischöfe auf ihrer Herbstvollversammlung in Fulda verständigt.
Aber noch ist nicht klar, woher die 27 Bistümer das Geld nehmen wollen. Rein rechnerisch müssen sie knapp 184 Millionen Euro bereitstellen, gemessen an den 3.677 Betroffenen, die in der MHG-Studie genannt sind.
Zweierlei ist dafür jetzt wichtig: ein schnelles, entschiedenes Vorgehen und eine präzise Ansage zur Herkunft der Mittel. Eines sollte den Bischöfen inzwischen klar sein: Sie können die erforderlichen Summen für einen gemeinsamen Fonds schlechterdings nicht von der Kirchensteuer abzweigen. Das Geld, das Katholikinnen und Katholiken jeden Monat von ihrem Einkommen abgeben, ist dafür gedacht, dass die Seelsorgenden ihre Aufgaben erfüllen und der kirchliche Betrieb funktioniert. Dass dieses Geld nicht für verbrecherisches Versagen kirchlicher Amtsträger und Dysfunktionalitäten des Systems Kirche herhält, das sollten die Kirchensteuerzahler mit gutem Recht erwarten dürfen.
Zwar gehören auch alle Vermögenswerte der Kirche nicht den Bischöfen, sondern den Gläubigen. Aber es gibt doch Unterschiede – der Herkunft und dem Zugriff nach. Deswegen ist es jetzt auch eine Frage der Symbolik, in welche Töpfe die Bischöfe greifen.
Die Bistümer könnten zum Beispiel einige ihrer Immobilien verkaufen, die vielerorts prestigeträchtig und in zentraler Lage vorhanden sind. Womöglich ließe sich manches Seminar, aus dem die späteren Täter hervorgingen, für gutes Geld veräußern. Damit wäre nicht zuletzt die Botschaft verbunden: Wir haben verstanden – und verabschieden uns von einem teils überlebten, teils maroden Modell der Priesterausbildung.
Das Bistum Münster hat vorige Woche erklärt, es werde seinen Finanzbedarf für die Entschädigung der Opfer aus dem Verkauf von Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls und – falls erforderlich - aus zusätzlichen Darlehen decken. Auch das ist eine Möglichkeit.
Zu denken wäre aber auch eine solidarische Komponente des (leitenden) Klerus. 1.000 Euro vom ungefähr zehnmal höheren Monatsgehalt der 69 Bischöfe ergäben pro Jahr schon mal mehr als 800.000 Euro. Eine Geste nur, gewiss. Aber aus der Betroffenheitsrhetorik würde so eine Betroffenensymbolik; aus der allseits, zuletzt vom Hamburger Erzbischof Stefan Heße geltend gemachten systemischen "Mitverantwortung" (als Gegenbegriff zur persönlichen Schuld) des kirchlichen Establishments würde ein Stück Mithaftung. Nicht im juristischen Sinn, wohl aber im moralischen.