Soweit möglich, nehme man die Beschuldigten in Regress

Bistum Würzburg: Zahlungen an Missbrauchsopfer aus Bischöflichem Stuhl

Veröffentlicht am 06.10.2020 um 16:06 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ "Wir finanzieren die Leistungen aus dem Bischöflichen Stuhl zu Würzburg, nehmen aber natürlich den Beschuldigten, soweit möglich, in Regress": Auch die Diözese Würzburg will für Zahlungen an Missbrauchsopfer keine Kirchensteuermittel verwenden.

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Das Bistum Würzburg will für die Zahlungen an Opfer sexualisierter Gewalt keine Kirchensteuermittel verwenden. "Wir finanzieren die Leistungen aus dem Bischöflichen Stuhl zu Würzburg, nehmen aber natürlich den Beschuldigten, soweit möglich, in Regress", sagte Sprecher Bernhard Schweßinger am Dienstag auf Anfrage. Bisher hatte die Diözese den Angaben zufolge auf einen nichtzweckgebundenen Nachlass eines verstorbenen Priesters für Zahlungen zurückgegriffen und diese dann soweit möglich vom Beschuldigten zurückgefordert.

Von März 2011 bis September 2019 wurden insgesamt 113.000 Euro gezahlt. Diese gingen auf 24 entsprechende Anträge zurück. Bisher erhielten Opfer durchschnittlich 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Ende September hatten sich die deutschen Bischöfe auf eine Leistungshöhe von bis zu 50.000 Euro zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Die Summe orientiert sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern.

Zuletzt hatte auch das Bistum Münster erklärt, für Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer künftig Mittel des Bischöflichen Stuhls verwenden zu wollen. Es sei ein Anliegen von Bischof Felix Genn, dass für die Zahlungen keine Kirchensteuermittel aufgewendet würden, teilte das Bistum Ende September mit. (tmg/KNA)