Macht und Gewaltenteilung fängt in den Bistümern an
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Wenn es in der Kirche um Macht und Gewaltenteilung geht, geht es oft um große Themen: um Hierarchie, um Amtstheologie und Ekklesiologie. Die großen Fragen sind wichtig – drohen aber den Blick auf das alltägliche Kleinklein der Verwaltung und Leitung der Bistümer zu verstellen – und dort, nicht auf Ebene der Weltkirche, wird vieles entschieden und beschlossen, was das Leben nicht nur der Gläubigen betrifft. Am deutlichsten wird das bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts, aber auch bei scheinbar randständigen Gebieten wie dem Datenschutzrecht hätte viel Unmut, Kritik und Verunsicherung erspart bleiben können, wenn es im Vorfeld einen transparenten Gesetzgebungsprozess gegeben hätte. Stattdessen tauchten die Gesetze unvermittelt eines Tages in den Amtsblättern auf.
Die Gesetzgebungskompetenz der Bischöfe wird weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen. Vom Prozess bekommt man dann etwas mit, wenn es zu Konflikten unter den Bischöfen wie bei der Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes kommt – in der Regel aber auch erst dann, wenn es zu spät für Beteiligung ist.
Hier wären Hebel, um die von der Kirche als Gesetzgeberin ausgeübte Macht wirksam zu kontrollieren – in einem ersten Schritt durch mehr Transparenz. Oft ist es nicht einmal möglich, ohne weiteres das geltende Diözesanrecht in Erfahrung zu bringen; gut erschlossene Rechtssammlungen wie in Rottenburg-Stuttgart oder Essen sind die Ausnahme. Einige Bistümer haben bis heute noch nicht einmal ihre Amtsblätter, in denen das Diözesanrecht verkündet wird, frei zugänglich ins Netz gestellt. Auch da, wo es eine gute rechtlich verankerte Tradition der Partizipation gibt, wie bei den Kommissionen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht, bleiben die Experten unter sich, fast ohne Öffentlichkeit; kirchliche Pressestellen tun sich oft schwer mit der Beantwortung von Fragen auf diesen Gebieten.
In einem zweiten Schritt sollten die bischöflichen Gesetzgebungsprozesse von Anfang an transparent gemacht werden und wie im staatlichen Raum üblich vor Verabschiedung Stellungnahmen dazu gehört und diskutiert werden – die Kompetenz dafür wäre da in den vielfältigen Verbänden und Räten der Kirche. Über diese Gremien wäre es auch möglich, solche Entscheidungsprozesse der interessierten kirchlichen Öffentlichkeit wirksamer zu vermitteln und zu erklären und sie daran beteiligen.
Transparenz und Anhörungsverfahren für diözesanes Recht: Das sind zwei Vorschläge, die weder kirchenrechtlich noch ekklesiologisch problematisch sind, die ohne großen Ressourceneinsatz umgesetzt werden können – und die wirklich zur Gewaltenteilung beitragen. Es braucht nur Bischöfe, die bereit dazu sind – und Laien, die das einfordern.