Erstmals Vereinbarung auch für digitale Nutzungen mit VG Musikedition

Neuer Vertrag für Texte und Noten: So dürfen Gemeinden Musik nutzen

Veröffentlicht am 15.10.2020 um 13:10 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Kassel ‐ Liedblätter für den Gottesdienst kopieren war schon lange ohne zusätzliche Kosten möglich – nun gibt es auch Vereinbarungen über digitale Verwendungen, zum Beispiel per Beamer oder im Stream. Doch nicht alles ist für Gemeinden gratis.

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Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat erstmals mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition einen umfassenden Gesamtvertrag über die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in kirchlichen Einrichtungen unterzeichnet. Wie der VDD am Donnerstag mitteilte, bezieht sich die Vereinbarung nun nicht mehr nur wie bisher auf Papierkopien von Liedblättern, sondern auch auf digitale Vervielfältigungen inklusive der Nutzung von Beamern.

Der Vertrag sieht laut einem Merkblatt des VDD vor, dass Fotokopien einzelner Lieder und Liedhefte mit bis zu acht Seiten für den einmaligen Gebrauch, beispielsweise für Hochzeiten, weder der Verwertungsgesellschaft gemeldet noch vergütet werden müssen. Auch Liedtext-Einblendungen in Gottesdienst-Streams sind kostenlos und ohne Anmeldung möglich, jedoch nur bis zum 31. 12. 2022. "Ich hoffe, dass dieser Vertrag auch einen Beitrag zu mehr Flexibilität in der Vorbereitung und Durchführung von liturgischen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen leisten kann", so VDD-Geschäftsführer Hans Langendörfer.

Der Geschäftsführer der VG Musikedition zeigte sich überzeugt, dass der Vertrag für die katholische Kirche ein "attraktives Angebot zum legalen Vervielfältigen von Noten und Liedtexten" darstelle. Gegenüber katholisch.de teilte eine Sprecherin der Verwertungsgesellschaft mit, dass zu diesem Thema auch Vertragsverhandlungen mit der evangelischen Kirche stattfinden. Wann diese abgeschlossen sein werden, sei noch nicht absehbar.

Für Liedtexte per Beamer muss bezahlt werden

Kopien für sonstige Gemeindeveranstaltungen und kirchliche Einrichtungen, für Gottesdienste, bei denen mehr als 10.000 Kopien angefertigt werden, das Projizieren von Text und Noten bei allen Veranstaltungen, auch im Gottesdienst und die Herstellung von Gemeindeliederbüchern müssen bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet und vergütet werden. Dabei wird ein Rabatt von 20 Prozent auf die gesetzlichen Tarife gewährt. Die Nutzungen müssen jeweils vor den Veranstaltungen angemeldet werden. Dafür bietet die VG Musikedition den kirchlichen Stellen gemäß Vertrag ein vereinfachtes Verfahren zur Lizenzierung an.

Bereits im Mai hatte der VDD seinen Gesamtvertrag mit der VG Musikedition bis 2029 verlängert. Neu hinzugekommen ist mit dem nun abgeschlossenen Vertrag die Regelung von weiteren Nutzungen über Papierkopien hinaus. Während der Corona-Krise hatte die VG Musikedition zeitlich befristete Sonderregeln erlassen für Einblendungen in Gottesdienst-Streams. Auch die GEMA hatte eigene Kulanzregelungen erlassen. In der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Kirche nicht immer harmonisch. 2013 hatte die VG Musikedition der Kirche vorgeworfen, dass Pfarreien in großem Stil unlizenzierte Kopien für Chöre anfertigen würden. 

Die Rechteverwertungsgesellschaft VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Diözesen zusammengeschlossen. (fxn)