Schon Benedikt XVI. habe sich mit Fragen zu Frauen befasst

Ex-Bundespräsident Wulff: Ich würde eine Päpstin begrüßen

Veröffentlicht am 29.10.2020 um 12:45 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg ‐ Kürzlich besuchte Altbundespräsident Christian Wulff Papst Franziskus im Vatikan. Jetzt berichtet er mehr Details darüber: Man habe "viel über die Rolle der Frauen gesprochen", aber auch über das Vertrauen des Papstes in den deutschen Synodalen Weg.

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Altbundespräsident Christian Wulff hält eine Frau an der Spitze der katholischen Kirche nach eigenem Bekunden für wünschenswert. Auf die Frage, ob es einmal eine Päpstin geben könnte, sagte Wulff der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Donnerstag): "Ich würde es begrüßen." Im Jahr 2007 habe ihn Papst Benedikt XVI. bei einem Besuch im Vatikan gefragt, wie die Zusammenarbeit mit der damaligen Landesbischöfin Margot Käßmann sei. "Die Frage zeigte, dass er sich mit solchen Fragen befasst hat. Und ich konnte sagen: Es spricht nichts dagegen, viel dafür." Inhalte seien entscheidend, nicht das Geschlecht.

In den nächsten Jahren wäre nach Wulffs Ansicht eine Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) "ein tolles Signal". Zum Thema Priesterweihe für Frauen äußerte er sich nicht explizit. "Sie als Lückenfüller zu definieren, geht aber nicht. Dafür sind die Frauen in unserer katholischen Kirche viel zu gut." Er wolle auch Frauen "auf der Kanzel" sehen. "Ich möchte ihren Blick auf die Bibel erfahren."

Wulff berichtete auch über seinen Besuch bei Papst Franziskus Mitte Oktober. "Wir haben viel über die Rolle der Frauen gesprochen. Papst Franziskus hat gesagt, dass er in Buenos Aires ganz schwierige Fragen in den Priesterrat gegeben hat und in andere Gremien, in denen Frauen arbeiteten. Die konkreteren Lösungen und die mit dem breiteren Blick kamen aus den Gremien mit den Frauen." Die neue Enzyklika des Papstes "Fratelli tutti" nannte das ehemalige Staatsoberhaupt eine gewaltige Ermutigung. Die deutschen Katholiken müssten ihren Reformweg vorantreiben, forderte Wulff. Er habe den Papst bei seiner Audienz gebeten, dem Synodalen Weg zu vertrauen, sagte der Ex-Bundespräsident: "Und nicht auf jene zu hören, die Misstrauen säen."

Wulff: Kardinal Woelki muss Missbrauchs-Gutachten offenlegen

Weiter forderte Wulff den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki auf, die von ihm initiierte Missbrauchsstudie rasch zu veröffentlichen. "Er muss jetzt alles offenlegen lassen", erklärte Wulff. "Das, was die externen Gutachter herausgefunden haben, und die Stellungnahmen der Verantwortlichen."

Woelki hatte das Gutachten zum Umgang der Verantwortlichen im Erzbistum Köln mit Missbrauchsfällen bei einer Münchner Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Die für den 12. März angesetzte Präsentation sagte das Erzbistum kurzfristig ab, weil die geplante Nennung ehemaliger oder aktiver Entscheidungsträger noch eine rechtliche Klärung und Absicherung brauche. Vertuschungsvorwürfe richten sich nach Medienberichten unter anderem gegen den früheren Personalchef der Erzdiözese, den heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Dieser weist die Anschuldigungen zurück und verlangt, dass die Studie nur zusammen mit einer Darstellung seiner Sicht veröffentlicht werden darf.

"Die katholische Kirche muss aufklären, auch wenn es wehtut", so Wulff, selbst bekennender Katholik. Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals der Kirche sei mit der CDU-Spendenaffäre nach dem Ende von Helmut Kohls Kanzlerschaft vergleichbar. Die Partei habe sich damals entscheiden müssen, ob sie ihre Kernkompetenz für Recht und Ordnung aufs Spiel setzen oder den Mantel des Schweigens über die Affäre legen wolle. "Da haben wir uns klar entschieden." Wulff erklärte, es gehe um Glaubwürdigkeit und Vertrauen. "Und Gottvertrauen darin, dass auch wir schlichten Katholiken das bewerten wollen. Man darf uns nicht für dumm verkaufen. Es ist Menschen so viel Leid zugefügt worden, dass es unerträglich ist, die Aufarbeitung noch weiter zeitlich zu verzögern." Ihn widere die Vorstellung an, dass in Köln Geheimakten geführt worden seien und die Verantwortlichen den Ablauf einer Zehnjahresfrist herbeigesehnt hätten, an dem die Akten vernichtet werden dürften. (tmg/KNA)