Teuffenbach widerspricht Schönstatt: Dokumentation nicht "einseitig"
Die Historikerin Alexandra von Teuffenbach weist die Kritik aus der Schönstatt-Bewegung zu ihrer Archivdokumentation über Missbrauchsvorwürfe gegen Pater Josef Kentenich zurück. Gegenüber katholisch.de verwehrte sich die Forscherin gegen Vorwürfe seitens der Schönstätter Marienschwestern, ihre Sammlung von Archivfunden sei "einseitig". In der Sammlung sind neben anklagenden Briefen und Aussagen auch Dokumente von Kentenich, dem damaligen Pallottiner-Generaldirektor Adalbert Turowski und drei weiteren Pallottinern zu finden, die der Darstellung der ehemaligen Marienschwester Georgia Wagner widersprechen. "Mehr habe ich leider zu Sr. Georgia – dem Thema des Buches - nicht finden können, auch weil ja das Archiv der Marienschwestern für alle, besonders aber für wissenschaftliche Forschung verschlossen ist", so Teuffenbach. Sie beklagt zudem, dass die von ihr dokumentierten Aussagen und ähnliche Fälle in keiner Veröffentlichung Kentenichs und der Schönstatt-Bewegung erwähnt werden. "Da die Schwestern ihren Austritt für die Leitung der Marienschwestern jeweils auch schriftlich begründen mussten, müssen die Anschuldigungen zumindest denen bekannt sein, die das Archiv kennen", so Teuffenbach.
Zeugen nicht zur Geheimhaltung verpflichtet
Auf Kritik stößt auch die Stellungnahme des Schönstatt-Generalpräsidiums vom Freitag. Die Historikerin betont, dass ihre Forschungen und Veröffentlichungen entgegen deren Darstellung rechtlich zulässig sei. Der Vorsitzende des Generalpräsidiums, Pater Juan-Pablo Catoggio, hatte in einem Brief an die Mitglieder geschrieben, dass niemand befugt sei, "Zeugenaussagen aus einer Causa in die Öffentlichkeit zu tragen, wie es leider hier der Fall ist". Teuffenbach dagegen weist auf die Eidesformel hin, die sich ausschließlich auf die Wahrheit der Aussagen bezieht: "Sie haben nirgends einen Eid geleistet, dass sie schweigen müssen!" Zudem gebe es in den zum Zeitpunkt der Aussagen geltenden kirchenrechtlichen Normen keine Pflicht zur Geheimhaltung für Zeugen bezüglich ihrer eigenen Aussagen. Die Schwestern hätten selbst Abschriften ihrer Eingaben aus den Jahren 1975 bis 1990 herstellen lassen, die sie an Archive und andere Personen gegeben hätten. "Warum? Weil sie sich vielleicht gedacht haben, dass ihre Aussagen in Trier nicht gehört würden?", vermutet Teuffenbach: "Oder weil sie schon ahnten, dass Schönstatt solche Aussagen als 'geheim' ansehen würde, die P. Kentenich in schlechtes Licht rückten?"
Andere Beteiligte des Verfahrens, so der Postulator und die Mitglieder der Historikerkommission, sind dagegen zur Geheimhaltung verpflichtet. Vor diesem Hintergrund stellt Teuffenbach die Frage, wie Catoggio zu der Aussage kommen kann, dass die Aussagen im Seligsprechungsprozess "in ihrer Bedeutung ausgewertet und ernst genommen" wurden. Eine derartige Bewertung sei nur auf Grundlage des Wissens von zur Geheimhaltung verpflichteten Verfahrensbeteiligten möglich.
Die Unterlagen, auf die sich Teuffenbach bei ihrer Archivdokumentation mit dem Titel "Vater darf das" bezieht, stammen zum großen Teil aus dem Limburger Provinzarchiv der Pallottiner und zeichnen durch Briefe und Zeugenaussagen von ehemaligen Schönstatt-Schwestern ein Bild des Gründers Kentenich, das von systematischem Machtmissbrauch durch erniedrigende Rituale und mangelnde Trennung zwischen der Leitung der Gemeinschaft und der seelsorglichen Begleitung ihrer Mitglieder, insbesondere in der Beichte, geprägt ist. In seiner Stellungnahme dazu sicherte das Schönstatt-Generalpräsidium zu, sich einer gründlichen historischen Aufarbeitung zu stellen. (fxn)