Auch in der Kirche gilt: Vertrauen braucht Ehrlichkeit
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Wir wollen Vertrauen zurückgewinnen! Kaum eine bischöfliche Pressekonferenz kommt derzeit ohne diesen Satz aus. Zu Recht, denn das kirchliche Grundvertrauen vieler Gläubiger ist zutiefst irritiert. Ihr Vertrauen in die Selbstheilungskräfte der Kirche scheint erschöpft. Mit der Causa Köln wurde der Bogen überspannt. Katholische Jugend-, Frauen-, Berufs-, Presse- und Unternehmerverbände, Diözesanausschüsse und Laienorganisationen zeigten sich "ernüchtert, beschämt und zornig", wie sehr es immer noch an Willen und Fähigkeit zu institutioneller Wahrhaftigkeit fehlt.
Wie gewinnt man Vertrauen zurück? Ohne Lauterkeit bzgl. der eigenen Rolle in der Vergangenheit und entschiedenen persönlichen Konsequenzen für heute und morgen wird es nicht gelingen. Vertrauenswürdigkeit muss sichtbar werden. Einige Beispiele: Wer durch Empathielosigkeit oder Überforderung persönliche Schuld auf sich geladen hat, tut gut daran, persönliche Wiedergutmachung zu leisten. Wem die heile Welt seiner Gemeinde stets mehr am Herzen lag als die Gewalt, die Kindern dort womöglich widerfahren ist, tut gut daran, sich heute ihrem Leid auszusetzen und für Gerechtigkeit einzutreten. Wer sich selbst als Profiteur eines unheilvollen Systems erkennt, tut gut daran, sich öffentlich davon zu distanzieren und kirchliche Karrierewege kritisch zu hinterfragen. Wer aus Systemkonformität oder, weil er selbst erpressbar war, ein System der Vertuschung stabilisiert hat, tut gut daran, sich für externe Wahrheitsfindung stark zu machen.
Historische und juristische Studien bringen Licht ins Dunkel. Dass sie überall unabhängig erarbeitet und öffentlich zugänglich werden, sollte selbstverständlich sein. Alle müssen sich ein Bild machen können, weil sich allen die Frage nach individuellen Konsequenzen stellt: Gehen oder (verändert) bleiben, zurücktreten oder (anders) weitermachen. Dass Aufarbeitung rechtskonform erfolgen muss, ist klar, aber erst die Voraussetzung für eine glaubwürdige Zukunft. Denn Vertrauen ist keine rechtliche, sondern eine Beziehungsfrage. Man kann es nicht einfordern. Es wird geschenkt oder entzogen. Einmal verspielt, ist es schwer zurückzugewinnen. Ob die Gläubigen einem heutigen Amtsträger zutrauen, dass er künftig sein Hirtenamt gut ausüben und rückhaltlos für die leibliche, seelische und geistige Integrität der ihm Anvertrauten Sorge tragen wird, kann ihm keine übergeordnete Behörde attestieren. Das können ihm nur die Gläubigen selbst sagen. Sie zu fragen wäre ein echter Vertrauensbeweis.