Polnische Bischöfe: Johannes Paul II. ist Pionier des Kinderschutzes
Es sei das Verdienst von Papst Johannes Paul II., erstmals kirchliche Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgestellt zu haben. Das betont der Präsident der Polnischen Bischofskonferenz (KEP), Erzbischof Stanisław Gądecki, in einer am Montag veröffentlichten Erklärung, in der er den Papst gegen Vorwürfe in Schutz nimmt, die im Zuge des im November durch den Vatikan veröffentlichten McCarrick-Reports aufgekommen waren. Der "Angriff auf Johannes Paul II." sei in Wirklichkeit ein "Angriff auf die Lehre der Kirche, die dieser Papst während seines gesamten Pontifikats gepredigt hat", so Gądecki. Der Papst habe "kirchenrechtliche Normen zum Schutz der Schwächsten in Kraft gesetzt und damit den Prozess eingeleitet, Sexualverbrechen aufzudecken und Täter im Klerus zu bestrafen", betont Gądecki.
Die Untersuchung zu den Vorgängen um den ehemaligen US-amerikanischen Kardinal Theodore McCarrick sieht einen entscheidenden Grund für die Möglichkeit der Karriere des mittlerweile aus dem Klerikerstand entlassenenen ehemaligen Erzbischofs von Washington darin, dass Papst Johannes Paul II. die ihm zugetragenen Vorwürfe nicht geglaubt habe. McCarrick hatte in einem Brief an den päpstlichen Privatsekretär Stanisław Dziwisz versichert, "niemals sexuelle Beziehungen mit einer Person – Mann oder Frau, jung oder alt, Kleriker oder Laie" gehabt zu haben. Laut Bericht sollen die Erfahrungen Johannes Pauls II. im kommunistischen Polen mit Verleumdungen des Regimes gegen Kleriker dazu beigetragen haben, dass er die ihm bekannten Vorwürfe als nicht glaubwürdigt einstufte.
Papst habe keine vollständigen Informationen erhalten
Bereits im November hatten sich die polnischen Bischöfe gegen die Darstellung im Bericht und Kritik am Papst gewehrt. "Der Fall des ehemaligen Kardinals McCarrick ist auch ungerecht für den heiligen Johannes Paul II., der von ihm zynisch betrogen wurde", sagte Gądecki kurz nach der Veröffentlichung. Auch in der aktuellen Erklärung betont der Posener Erzbischof, dass dem Papst keine vollständigen Informationen vorgelegen hätten und er belogen wurde.
In das Pontifikat von Johannes Paul II. (1978–2005) fiel unter anderem die Veröffentlichung des Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (2001), das Bischöfe und Ordensobere verpflichtete, Missbrauchsfälle an Minderjährigen zur Anzeige zu bringen. (fxn)