So reagieren Kirchen und Bundesländer auf neue Corona-Auflagen

Innenministerium zu Gottesdiensten: Anzeige- statt Genehmigungspflicht

Veröffentlicht am 20.01.2021 um 16:59 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die am Dienstagabend vorgestellten Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern beinhalten auch neue Auflagen für Gottesdienste. Dazu gibt es nun erste Stimmen aus Kirchen und Landesregierungen. Wie die Meldung von Gottesdiensten bei den Ordnungsämtern zu verstehen ist, erklärte das Bundesinnenministerium.

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Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern am Dienstagabend müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden, heißt es in den Beschlüssen. Das Bundesinnenministerium stellte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) klar, dass es sich bei der Meldung der Gottesdienste um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handele. Zuständig seien jeweils die Ordnungsbehörden vor Ort, so Pressesprecher Steve Alter.

Des Weiteren müssen nun auch am Platz medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Stoffmasken sollen nicht mehr ausreichen, wie aus dem Beschluss hervorgeht. Daneben gelten die bisherigen Hygiene-Auflagen bei Gottesdiensten wie 1,5 Meter Mindestabstand und ein Verbot für Gemeindegesang auch weiterhin.

Landesregierungen reagieren

Einige Landesregierungen reagierten bereits. Die bayerische Landesregierung betonte, dass das Tragen von FFP2-Masken künftig auch für Gottesdienstbesucher sowie für das Personal in den Alten- und Pflegeheimen gelte. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am Dienstagabend erklärt, dass in seinem Bundesland entsprechende Absprachen mit der evangelischen und katholischen Kirche, mit jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden vorlägen. Für sie gälten daher die Regeln wie bisher. "Aber wir haben immer wieder einzelne, freikirchliche Gemeinden, die sich an keine Regeln halten - und das wird nicht länger geduldet", sagte Laschet.

In den vergangenen Wochen hatte die Polizei Zusammenkünfte von freikirchlichen Gemeinden etwa in Essen und im westfälischen Herford aufgelöst, da die Teilnehmenden weder Masken trugen noch Abstand einhielten. Allerdings fiel auch eine Gebetsstunde unter Leitung eines katholischen Kaplans im emsländischen Papenburg auf. Die 15 Teilnehmer hätten "eng an eng und ohne Mund-Nasenbedeckung" beieinander gesessen, hieß es im Polizeibericht. Die Beamten beendeten das Treffen.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) begrüßte am Mittwoch, dass Präsenzgottesdienste auch nach den neuesten Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin stattfinden können. "Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", sagte Pressesprecher Matthias Kopp.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betonte, die Beschlüsse seien "Ausdruck eines bewährten Vertrauens in den verantwortungsvollen Umgang der Gemeinden mit der Pandemie". Zudem bestünden in allen Landeskirchen bereits seit langem generelle Absprachen mit den Behörden, so dass darüber hinausgehende Anmeldungen nicht erforderlich seien. Dennoch würden viele Gemeinden mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, ihre Gottesdienste online zu feiern, so ein Sprecher. (tmg/KNA)