Causa Woelki: Vatikan lässt rechtliche Frist verstreichen
Der Vatikan hat sich entgegen seinen eigenen Vorschriften bislang nicht zu einer Untersuchung der Vertuschungsvorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geäußert. Wie das Portal "Kirche-und-Leben.de" am Donnerstag berichtete, ist das auch einen Monat nach Verstreichen der im Kirchenrecht vorgesehenen Frist von 30 Tagen nicht geschehen. Münsters Oberhirte Felix Genn hatte als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz am 11. Dezember den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, über den Vorgang informiert und ihn gebeten, seine Mitteilung an den Heiligen Stuhl weiterzuleiten. Laut dem Bericht ist im Bistum Münster jedoch bis heute keine Antwort aus Rom eingegangen.
Neben einer Debatte um die Nicht-Veröffentlichung eines Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln wird auch Woelki selbst Beteiligung an Vertuschung vorgeworfen. Er soll in einem Missbrauchsfall nicht wie vorgeschrieben den Vatikan informiert haben. Nach der Meldung durch Genn an die Nuntiatur bat auch Woelki den Vatikan, die Vorwürfe gegen seine Person zu prüfen. Papst Franziskus hatte 2019 im Apostolischen Schreiben "Vos estis" (Artikel 10 § 2) festgelegt, dass der Vatikan "unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Meldung seitens des Päpstlichen Vertreters" Anweisungen geben müsse, wie im konkreten Fall vorgegangen werden soll.
Nuntiatur lässt Presseanfragen unbeantwortet
Wie das Portal weiter berichtete, ließ die Nuntiatur in Berlin mehrere Presseanfragen – unter anderen, warum der Vatikan die vorgeschriebene Frist nicht eingehalten habe oder wann darüber entschieden werde, ob eine Untersuchung der Vorwürfe gegen Woelki eingeleitet werden soll – unbeantwortet. Auf erneute Nachfrage habe es am Donnerstag aus der Nuntiatur geheißen: "Kein Kommentar."
Wie "Kirche-und-Leben.de" aus einer ungenannten Quelle erfahren haben will, beschäftigt sich der Vatikan derzeit jedoch sowohl mit den Vorwürfen gegen den Kardinal als auch mit der Kritik von Priestern und Laiengremien des Erzbistums. Die Vorgänge würden in Rom mit Sorge wahrgenommen. Inzwischen seien mehrere römische Kongregationen sowie Papst Franziskus selbst mit dem Thema befasst, hieß es. Im Zentrum stehe die Frage, ob das Verhältnis zwischen Erzbischof und Kirchenvolk derart zerrüttet ist, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Laut dem Motu proprio "Come una madre amorevole" (Artikel 1) kann ein Bischof rechtmäßig seines Amtes enthoben werden, wenn er durch Nachlässigkeit oder Unterlassung Schaden an Personen "oder der Gemeinschaft als Ganzer" verursacht hat. (tmg)