Nach Bekanntwerden von Strafanzeigen gegen Kardinal

Erzbistum Köln weist Vertuschungsvorwürfe gegen Woelki zurück

Veröffentlicht am 03.03.2021 um 14:29 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln derzeit Strafanzeigen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki prüft. Nun äußert sich das Erzbistum – und weist Vertuschungsvorwürfe zurück.

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In der Debatte um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln weist die Erzdiözese Vertuschungsvorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki zurück. Der Erzbischof habe dafür Sorge getragen, dass Aktenvorgänge, die im Zuge eines Gutachtens untersucht wurden, der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangten, erklärte das Erzbistum am Mittwoch in Köln. Die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände und Anfangsverdachtsfälle sei von Anfang an Bestandteil der von ihm beauftragten unabhängigen Untersuchung gewesen.

Im Erzbistum Köln wird seit Monaten um die öffentliche Aufarbeitung früherer Fälle sexuellen Missbrauchs durch Geistliche gerungen. Dabei geht es auch darum, Verantwortliche zu benennen, die Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Ein erstes Aufarbeitungs-Gutachten hat Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält. Zugleich hat er ein zweites Gutachten angekündigt, das bis zum 18. März vorliegen soll.

Strafrechtler Gercke habe sämtliche Sachverhalte kommuniziert

Das Erzbistum zitierte in seiner Stellungnahme aus den Aufträgen für beide Untersuchungen. Demnach sollten sowohl die ersten als auch die zweiten Gutachter verifizieren, "ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden". Der zweite Gutachter und Strafrechtler Björn Gercke habe im Auftrag des Erzbistums die Staatsanwaltschaft kontaktiert und sie "über sämtliche, sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt". Er stehe seit vergangenem Herbst in "regem Kontakt" mit der Ermittlungsbehörde.

Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit rund zehn Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Woelki, die häufig auf Strafvereitelung lauten. Der Ermittlungsbehörde zufolge kommen derzeit täglich neue Anzeigen hinzu. Daher sei nicht absehbar, wie lange die Prüfung dauern werde. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, nimmt eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Strafvereitelung bedeutet, dass die Aufklärung von Straftaten wissentlich verhindert wird. Kritiker werfen Woelki mangelnden Aufklärungswillen und schlechte Kommunikation vor.

Unterdessen hat das Erzbistum Köln seine Internetseite zu Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vollständig überarbeitet. Auf dem Portal www.praevention-erzbistum-koeln.de seien alle Informationen zu Schutzmaßnahmen von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen gebündelt, die seit zehn Jahren in allen Einrichtungen im Erzbistum Köln umgesetzt werden, teilte die Diözese ebenfalls am Mittwoch mit. Die neue Website sei besonders für Mobilgeräte optimiert worden.

"Ziel unserer Präventionsarbeit ist, dass die Achtung der Rechte der anvertrauten Personen, die Vorbeugung von Gewalt und das konsequente Eingreifen bei Grenzverletzungen und Übergriffen selbstverständlicher Bestandteil des alltäglichen Handelns im kirchlichen Raum sind", erklärte Manuela Röttgen, Präventionsbeauftragte im Erzbistum. Um die Präventionsarbeit dauerhaft in der Praxis der Einrichtungen und Kirchengemeinden im Erzbistum zu verankern, stellten die Qualifizierungsmaßnahmen einen Teil der Internetseiten dar. Arbeitshilfen und Handreichungen rundeten das Angebot ab. (tmg/KNA/epd)