Teuffenbach: Klage gegen Kentenich-Buch bedroht Wissenschaftsfreiheit
Die Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach sieht durch das rechtliche Vorgehen der Schönstätter Marienschwestern die Freiheit der Wissenschaft gravierend beeinträchtigt. Wie die Wissenschaftlerin auf Anfrage gegenüber katholisch.de mitteilte, habe sie kein Vertrauen in den Aufklärungswillen der Gemeinschaft, den diese in der am Samstag veröffentlichten Erklärung der Leitung der Marienschwestern versichert hatte. In der Erklärung hieß es, dass neben dem juristischen Schritt "alle Anstrengungen, die zur historischen Aufarbeitung und Klärung unternommen werden", von den Marienschwestern unterstützt würden. "Ich kann aufgrund meiner persönlichen Erfahrung diesen Satz nicht für wahr halten und meine auch sagen zu können, dass kein Wissenschaftler in nächster Zukunft eine unabhängige Forschung riskieren wird, da schon eine einfache Quellenedition zu einem gerichtlichen Verfahren geführt hat", so Teuffenbach.
Auf Anfrage von katholisch.de gaben die Marienschwestern am Montagabend an, dass die Klage wie die Trierer Expertengruppe das Anliegen hätte, "dass eine umfassende Klärung der Vorwürfe gegen den Gründer ermöglicht wird und diese nicht nur einseitig dargestellt und bewertet werden". Die Schwestern betonten ihr Interesse an der Aufklärung. "Wir wünschen uns aber eine ausgewogene Darstellung der Sachverhalte. Uns ist wichtig zu betonen, dass wir nicht dagegen vorgehen, dass Wissen über unseren Gründer veröffentlicht wird. Unsere rechtlichen Bemühungen richten sich explizit gegen eine einseitig bewertende Darstellung, die eine schwere Beschuldigung ausspricht", so die Gemeinschaft weiter. Diese sei auf Grundlage der von Teuffenbach herangezogenen Dokumente nicht zu rechtfertigen und würdige Informationen, die der Bewertung der Autorin widersprechen, "nicht oder nur unzureichend".
Die Kirchenhistorikerin betonte, dass es sich bei ihrem Buch "Vater darf das" um eine wissenschaftliche Quellendokumentation handelt. "Die Quellen sind nachprüfbar, wie in der Wissenschaft gefordert. Die in den Quellen dargestellten Missbräuche sind, wie das Schönstattpräsidium, zu dem auch die Marienschwestern gehören, bereits am 1.7.2020 bekannt gegeben hat, alle bekannt gewesen und alle im Zusammenhang mit dem Seligsprechungsverfahren untersucht worden", so Teuffenbach. Warum die Bewegung die ihr zur Verfügung stehenden Quellen zu den Missbrauchsvorwürfen gegen ihren Gründer Pater Josef Kentenich noch nicht ediert und veröffentlicht habe, könne sie nicht beurteilen. Kritisch sieht sie auch die Zusicherung, insbesondere der Trierer Expertengruppe, die zur Untersuchung der Vorwürfe eingerichtet wurde, "alle dafür relevanten Archivdokumente" zur Verfügung zu stellen: "Welche Archivdokumente für eine Kommission relevant sind, legen hier die Marienschwestern fest", äußert sie ihre Befürchtung.
Gegenüber katholisch.de gaben die Marienschwestern an, dass der Zugang zum von der Gemeinschaft verwalteten "Gründerarchiv" seit dem 16. November 2020 für wissenschaftliche Forschung offen stehe. "Dokumente, die aus unserem Gemeinschaftsarchiv zur Aufklärung benötigt und angefragt werden, stellen wir zur Verfügung", so die Schwestern.
Keine Geheimhaltung für Seligsprechungs-Akten
Teuffenbach wendet sich gegen das Argument der von den Marienschwestern beauftragten Anwälte, dass die Akten des Seligsprechungsprozesses der Geheimhaltung unterlägen. "Eine Geheimhaltung dieser historischen Akten aus Archiven auf Grund eines Seligsprechungsprozesses ist in der katholischen Kirche nicht vorgesehen", betont die Historikerin. Die in den Quellen zitierten eidesstattlichen Erklärungen von ehemaligen Mitgliedern der Schönstätter Marienschwestern seien keine "geheimen Akten". Den bis 2007 geltenden Normen zufolge gab es keine Schweigepflichten für Zeugen in Seligsprechungsverfahren.
Die Schönstätter Marienschwestern hatten am Samstag im Rahmen der Delegiertentagung der Schönstatt-Bewegung mitgeteilt, dass sie sowohl gegen die Autorin wie gegen den Verlag Traugott Bautz rechtliche Schritte ergriffen haben, nachdem einer Aufforderung, die "Beschuldigungen" gegen Kentenich zu unterlassen, nicht nachgekommen worden sei. "Wir verwahren uns gegen die Vorverurteilung Pater Josef Kentenichs durch dieses Buch", so die von der Generaloberin Sr. M. Aleja Slaughter und Generaldirektor Bernd Biberger unterzeichnete Erklärung. Ein Gericht habe mittlerweile auch signalisiert, dass es die Schönstätter Marienschwestern als zur Klage befugt ansehe; das sei zuvor nicht klar gewesen. Kentenich war zuletzt Münsteraner Diözesanpriester.
Bistum Trier sieht keine Interessenskonflikte durch Schönstatt-Beteiligung
Die von der Kölner Anwaltskanzlei Höcker ausgesprochene Abmahnung ist laut Teuffenbach auf den 24. November datiert. Gegenüber katholisch.de bestätigte das Bistum Trier, das für den Seligsprechungsprozesses Kentenich zuständig ist, dass es ebenfalls im November durch die Schönstatt-Bewegung über die geplanten rechtlichen Schritte unterrichtet worden sei. In der vergangenen Woche gab das Bistum bekannt, dass statt wie ursprünglich angekündigt eine Historikerkommission in der kirchenrechtlich für das Seligsprechungsverfahren vorgesehenen Form eine Expertengruppe die Vorwürfe prüfen werde. Die Einrichtung einer Expertengruppe ermögliche eine größere Transparenz. Über ihre Zusammensetzung ist bisher offiziell nur bekannt, dass Vertreter von Kentenichs ehemaliger Gemeinschaft, der Pallottiner, sowie der Schönstatt-Bewegung vertreten sein werden. Nach Informationen von katholisch.de soll für die Historikerkommission die Schönstätter Marienschwester Doria Schlickmann vorgesehen gewesen sein. Auf Anfrage betonte die Trierer Bistumssprecherin Judith Rupp, dass zu den Experten "Menschen, die zur Schönstatt-Bewegung gehören, und Personen, die völlig unabhängig sind", gehören. "Von daher sehen wir hier keinen Interessenskonflikt", so Rupp weiter.
Das Generalpräsidium der Schönstattbewegung und die Marienschwestern hatten die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen, zeigten sich aber stets offen für eine transparente Aufklärung. Schönstatt hoffe, "dass auf diesem Weg bezüglich Person, Leben und Werk ihres Gründers so bald wie möglich weitere Transparenz und Klarheit geschaffen werden kann", so die erste Erklärung aus dem Juli zur ursprünglich geplanten Einrichtung der neuen Historikerkommission. Die Kentenich-Biographin Schlickmann hatte in einem Interview auf der Webseite des Schönstatt-Werks unmittelbar nach den ersten Veröffentlichungen die Vorwürfe gegen Kentenich als "Missdeutungen und fälschliche[] Anklagen" bezeichnet. Im Februar zeigte sich der Postulator im Seligsprechungsverfahren, der Schönstattpater Eduardo Aguirre, nach wie vor überzeugt von der Heiligkeit Kentenichs. Die Vorwürfe seien nicht seriös. Er warf Teuffenbach eine Manipulation der Quellen vor. (fxn)
Ergänzung, 8. März 2021, 19.20 Uhr: Auskünfte der Schönstätter Marienschwestern ergänzt (2. und 4. Absatz sind neu)