Lutherische Bischöfe loben Studie "Gemeinsam am Tisch des Herrn"
Als "wertvollen Beitrag der Theologie auf dem Weg zu einer sichtbaren Gemeinschaft der Kirchen" sieht die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) die Studie "Gemeinsam am Tisch des Herrn" des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK). Die Studie greife die "Ergebnisse der ökumenischen Diskurse konstruktiv" auf und leite daraus Folgerungen für das pastorale Handeln der Kirche ab, erklärten die lutherischen Bischöfe in einer am Dienstag in Hannover veröffentlichten Stellungnahme.
Das 2019 publizierte "Votum" des ÖAK für eine "wechselseitige Teilnahme an den jeweiligen Abendmahls- bzw. Eucharistiefeiern" war zuvor von der Vatikanischen Glaubenskongregation als unzureichend beurteilt worden. Der "Kontaktgesprächskreis" der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im vergangenen Mai positiv zu dem Votum geäußert und eine differenzierte "Würdigung" des Textes formuliert.
Die VELKD-Stellungnahme erklärt nun, die ÖAK-Empfehlung sei zwar durchaus weitreichend, nicht aber "übergriffig oder gar unbedacht". Sie habe in erster Hinsicht die Menschen im Blick, die darunter litten, nicht gemeinsam Abendmahl bzw. Eucharistie feiern zu können. Die Bischöfe setzen auf die sorgfältige Gewissensbildung der "Gläubigen aller Konfessionen", dass sie "sehr behutsam und respektvoll mit dem vorgeschlagenen Weg umgehen" würden.
Bedeutung des Abendmahls zwischen den Kirchen unstrittig
Weiter hebt die Bischofskonferenz hervor, dass die Bedeutung des Abendmahls zwischen den Kirchen unstrittig sei. Sie "sieht einen grundlegenden Schritt in der Verständigung über das Abendmahl darin, dass in ökumenischer Übereinstimmung Jesus Christus als Herr seines Mahles herausgestellt und die Einmaligkeit seines Kreuzesopfers bekräftigt wird".
Mit Blick auf die amtstheologischen Aspekte des Votums aus lutherischer Perspektive schließen sich die Bischöfe der Überzeugung der Studie an, "dass eine Teilnahme lutherischer Gläubiger an römisch-katholischen Eucharistiefeiern möglich" sei, sofern für die Teilnahme an der römisch-katholischen Eucharistiefeier nicht die vorbehaltlose Anerkennung der römisch-katholischen Amtstheologie explizit gefordert werde.
Zugleich betont die Bischofskonferenz, man werde "mit den Orten und Gelegenheiten sehr respektvoll und in Anerkennung der Prägungen und Empfindungen des jeweiligen Partners und der Gläubigen umgehen und dabei sorgsam beachten, ob eine Teilnahme an der Mahlfeier der anderen Konfession in der konkreten Einzelgemeinde möglich ist". Die ÖAK-Studie sporne an, die Verständigung über offene Fragen im ökumenischen Dialog "theologisch verantwortlich und im Geist geschwisterlicher Verbundenheit" weiter voranzubringen. (KNA)