Rücktritt wäre nur "Symbol"

Woelki räumt Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsfällen ein

Veröffentlicht am 23.03.2021 um 11:49 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Kardinal Rainer Maria Woelki hat bei der Pressekonferenz zur Vorstellung von Konsequenzen aus dem Missbrauchsgutachten auch persönliche Versäumnisse eingestanden – doch einen Rücktritt schließt er aus. Stattdessen stellte er mit seinem Generalvikar konkrete Schritte vor.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsfällen eingeräumt, lehnt aber weiterhin einen Rücktritt ab. Bei der Pressekonferenz am Dienstag zur Vorstellung der Konsequenzen aus dem in der Vorwoche vorgestellten Gutachten der Kanzlei Gercke und Wollschläger betonte Woelki mit Blick auf den "Fall O.", dass er "pflichtgemäß und rechtssicher" gehandelt habe. "Aber es geht nicht nur darum, das Richtige zu tun, sondern alles Menschenmögliche zu tun, und das habe ich nicht getan", so Woelki. Im "Fall O." hatte Woelki aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Beschuldigten einen Missbrauchsfall nicht nach Rom gemeldet. "Auch wenn es aussichtslos schien und das Ergebnis erwartbar war, wäre es besser gewesen, ich hätte es so getan", so Woelki.

Auch mit Blick auf einen anderen Fall gestand Woelki Versäumnisse ein. Der Kardinal bedauerte, einen Priester auf Weisung der zuständigen römischen Behörden trotz nachgewiesenen Taten in begrenztem Maß wieder eingesetzt zu haben. Erst 2018 habe er den Priester suspendiert, nachdem neue Anschuldigungen bekannt wurden. Einen Rücktritt schloss Woelki erneut aus: "Ich kann nur aus meinem Amt heraus besser werden." Ein Rücktritt sei ein Symbol, das nur kurze Zeit hielte. "Ich werde moralische Verantwortung annehmen und wahrnehmen. Ich kann die Vergangenheit nicht ändern", so Woelki weiter. Den Betroffenen von Missbrauch bot er an, sich an ihn zu wenden: "Kommen Sie, wenn Sie möchten und ich will versuchen, ihnen zuzuhören." Auf Nachfrage von Journalisten erläuterte der heutige Erzbischof seine Rolle als bischöflicher Geheimsekretär von Kardinal Joachim Meisner und als Weihbischof. Nach seiner Erinnerung sei in der Personalkonferenz, in der er als Weihbischof Mitglied war, nie über konkrete Missbrauchsfälle gesprochen worden. Es sei lediglich mitgeteilt worden, dass ein Priester suspendiert oder wieder eingesetzt wurde, ohne ins Detail zu gehen. Als Geheimsekretär sei er vor allem mit operativen Aufgaben wie dem Briefverkehr befasst gewesen.

Konkrete Schritte benannt, keine weiteren personellen Konsequenzen

An konkreten Schritte kündigte Woelki an, die Regeln des römischen Vademecums in einem bischöflichen Gesetz verbindlich zu machen. In dem Vademecum hatte die Glaubenskongregation 2020 Richtlinien für den Umgang mit Missbrauchsfällen vorgelegt, die im wesentlichen die bestehenden Regelungen zusammenfassten. Erste Gespräche mit den Weihbischöfen Dominikus Schwaderlapp und Ansgar Puff, dem Offizial Günter Assenmacher und dem ehemaligen Generalvikar Norbert Feldhoff, denen das Gutachten Pflichtverletzungen vorwirft und die vorläufig freigestellt wurden, seien bereits geführt worden. Weitere personelle Konsequenzen aus dem Gutachten wurden nicht mitgeteilt.

Woelki betonte auch Änderungsbedarf im Kirchenrecht. Dazu gehörte eine eindeutigere und klarere Regelung des Umgangs mit sexuellem Missbrauch. Nach wie vor fasse das Kirchenrecht sexuellen Missbrauch vor allem als Bruch des Zölibatsversprechens. "Das ist reine Täterperspektive", so der Kardinal. Außerdem gelte es, Widersprüche zwischen den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem universalen Recht der Kirche zu beseitigen. Woelki wies außerdem darauf hin, dass er durch den angekündigten Verzicht auf die Vernichtung von Akten "absurderweise" das Kirchenrecht breche.

Generalvikar Markus Hofmann stellte insgesamt acht Punkte vor, wie das Erzbistum weiter verfahren wolle. Dies sind die Einrichtung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid, eine bessere Kontrolle beschuldigter Kleriker und Laien, eine Stärkung der Intervention, eine Weiterentwicklung der Prävention, eine weitere Perspektive für den Betroffenenbeirat, eine manipulationssichere Führung der Akten und Veränderungen in der Priesterausbildung. (fxn)

Der Acht-Punkte-Plan des Erzbistums

  1. Generalvikar Hofmann kündigte die Einrichtung einer unabhängigen Kommission an, die entsprechend einer Vereinbarung zwischen Deutscher Bischofskonferenz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung weiter an der Aufarbeitung arbeiten soll. Die sieben Mitglieder würden mehrheitlich vom Land Nordrhein-Westfalen und den Betroffenen benannt. Noch müsse das Land aber die Kriterien für die Besetzung klären.
  2. Weiter teilte der Generalvikar mit, das Erzbistum habe in diesem Jahr fünf Millionen Euro für Anerkennungszahlungen an Betroffene von Missbrauch bereitgestellt. Sie stammten aus einem Sondervermögen, dass sich im Wesentlichen aus freiwilligen Abgaben von Klerikern speise. In einen Solidarfonds der Bischofskonferenz für Missbrauchsopfer von Ordensleuten habe die Erzdiözese zudem eine Million Euro bereitgestellt. Die Bischofskonferenz hatte die Höhe der Anerkennungszahlungen von zuvor in der Regel 5.000 Euro erhöht und sich auf eine Leistungssumme von bis zu 50.000 Euro verständigt.
  3. Nach den Worten des Generalvikars soll auch die Kontrolle beschuldigter sowie bereits sanktionierter Geistlicher verbessert werden durch regelmäßige Gespräche mit einer psychologischen Fachkraft und einem Geistlichen. Diese sollen unter anderem prüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Verstöße würden etwa mit der Kürzung der Bezüge geahndet.
  4. Die Stabstelle Intervention wird laut Hofmann trotz anstehender Sparmaßnahmen um eine vierte Stelle erweitert.
  5. Zugleich werde die Präventionsarbeit gestärkt.
  6. Der Betroffenbeirat, dem in den zurückliegenden Monaten die beiden Sprecher und ein weiteres Mitglied den Rücken gekehrt hatten, solle wieder komplett besetzt werden. Mit den Mitgliedern werde über das Gutachten und die Handlungsempfehlungen beraten.
  7. Zudem würden die Klerikerakten digitalisiert und manipulationssicher gestaltet. Es solle nicht mehr möglich sein, dass Seiten verschwinden "oder Akten hinter den Schrank fallen", sagte Woelki. 
  8. Außerdem werde die Priesterausbildung verändert, wobei bereits jetzt alle Kandidaten grundlegend auf ihre charakterliche Reife in einem psychologischen Analyseverfahren überprüft würden, ergänzte Hofmann. Verstärkt sollen Frauen in die Priesterausbildung einbezogen werden. (fxn/KNA)