Aufgrund ihrer "gesellschaftspolitischen Bedeutung"

Innenministerium fördert Katholiken- und Kirchentage mit 500.000 Euro

Veröffentlicht am 31.03.2021 um 12:35 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die Bundesregierung hat die "gesellschaftspolitische Bedeutung" von Katholiken- und Kirchentagen betont. Diese Bedeutung sei auch Grundlage für die finanzielle Förderung der Glaubenstreffen durch das Bundesinnenministerium.

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Das Bundesinnenministerium fördert die meist im jährlichen Wechsel stattfindenden Katholiken- und Kirchentage in Deutschland aufgrund ihrer "gesellschaftspolitischen Bedeutung" jeweils mit rund 500.000 Euro. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die Liberalen hatten darin nach den Grundlagen staatlicher Förderungen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gefragt.

"Die Kirchen- und Katholikentage bieten ein Forum für Begegnungen, für Diskussionen und zur Willensbildung zu gesellschaftspolitisch bedeutsamen Themen und Fragestellungen. Dieses stellt die Grundlage für die Förderung dar", heißt es in der Antwort der Bundesregierung wörtlich. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Glaubenstreffen nicht von den Amtskirchen getragen würden, sondern von den Laienbewegungen Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT).

Weiter verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass sie mit Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften in einem "kontinuierlichen Dialog" stehe und sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt habe, diesen Dialog und die Zusammenarbeit weiter zu verstärken. "Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Integration der Muslime in Deutschland", so die Regierung. Eine indirekte staatliche Förderung erfolge durch Steuer- und  Gebührenbefreiungen, etwa bei der  Grund-,  der Erbschafts- und der Schenkungssteuer. Diese Befreiungen knüpften teilweise an den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an, teilweise an einen steuerlich begünstigten, nicht ausschließlich religiösen Zweck. (stz)