Bistum Hildesheim reformiert Struktur der diözesanen Gremien
Das Bistum Hildesheim hat angekündigt, die Struktur seiner diözesanen Gremien zu reformieren. Eine von Generalvikar Martin Wilk eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit konkrete Vorschläge zur Einrichtung eines Pastoral- sowie eines Wirtschaftsrats für die Diözese, teilte das Bistum am Dienstag mit. Beide Räte sollen Bischof Heiner Wilmer demnach künftig als "wichtigste Beratergremien" zur Seite stehen. Die Arbeitsgruppe berät über die Aufgaben der beiden neuen Diözesanräte sowie deren Zusammenarbeit mit weiteren Gremien des Bistums. Bis Mitte des Jahres sollen Vorschläge für die genaue Umsetzung vorliegen.
Der Diözesanpastoralrat werde zu mehr Transparenz und Teilhabe bei der Festlegung der Leitlinien des Bistums beitragen, heißt es in der Mitteilung aus Hildesheim weiter. Der Diözesanwirtschaftsrat solle aus dem bisherigen Diözesanvermögensverwaltungsrat entwickelt werden, um die wirtschaftliche Kompetenz zu bündeln. Beide Gremien würden aus maximal zwölf Mitgliedern bestehen, im monatlichen Rhythmus tagen und zweimal jährlich gemeinsam beraten. Beide Gremien würden eine wichtige Rolle beim "tiefgreifenden Wandel" spielen, in dem sich das Bistum Hildesheim derzeit befinde.
Einrichtung von Pastoralrat bereits im Januar angekündigt
Die Einrichtung eines Diözesanpastoralrates hatte Wilmer bereits beim digitalen Neujahrsempfang des Bistums im Januar bekannt gegeben. Darin sollten die verschiedenen Gruppen des Bistums vertreten sein, wie der Diözesanrat der Katholiken, die Jugendverbände, die Caritas, die Bildungseinrichtungen, die Priester und die Verwaltung, hieß es damals. Auch Menschen von außen sollten beteiligt werden. Als Bischof wolle er sich an dieses Gremium binden, hatte Wilmer gesagt. Der Pastoralrat werde wegen seiner demokratischen Legitimität dem jetzigen bischöflichen Rat aus Hauptabteilungsleiterrunde und Domkapitel übergeordnet.
Ein Diözesanpastoralrat ist ein abhängiges, kirchenrechtliches Beratungsorgan eines Diözesanbischofs. Seine Einrichtung ist im Kirchenrecht nicht verbindlich vorgeschrieben, aber angeraten. Es soll alle Gläubigen einer Diözese vertreten und die Arbeit anderer Gremien bündeln. In vielen deutschen Bistümern gibt es bereits Diözesanpastoralräte. (rom)