ZdK: Assistierter Suizid darf nicht zu Normalfall werden
In der Debatte um die Suizidbeihilfe warnt das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) davor, dass der assistierte Suizid zu einem Normalfall des Sterbens wird. "Wir brauchen für alle Suizidwilligen eine kompetente Beratung, Möglichkeiten der palliativen Versorgung und Möglichkeiten für ein würdevolles Miteinander am Lebensende", erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Donnerstag in Bonn.
Er würdigte die am Mittwoch im Bundestag stattgefundene Orientierungsdebatte zur Suizidassistenz. "Eine säkulare Gesellschaft wie die unsrige braucht diesen parlamentarischen Tiefgang, da ethische Fragen nicht in einem heraufziehenden Wahlkampf verknappt werden dürfen", sagte er. Das ZdK wünsche sich daher für die weiteren parlamentarischen Debatten "die notwendige Gründlichkeit, damit ein tragfähiger gesellschaftlicher Kompromiss gefunden werde".
Lob für interfraktionelles Papier
Sternberg lobte das interfraktionelle Eckpunktepapier, das von vier aktiven und ehemaligen religionspolitischen Sprechern von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP als Lösungsvorschlag eingebracht wurde. Die Abgeordneten Stephan Pilsinger (CSU), Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Benjamin Strasser (FDP) fordern darin, dass die Selbstbestimmung des Suizidwilligen durch umfassende Beratung und Begutachtung gesichert und mit Angeboten der Suizidprävention verbunden wird.
Der ZdK-Präsident betonte, dieser Entwurf setze sich zuvorderst für den Schutz des Menschen in der letzten Phase des Lebens ein. "Suizid wird durch diesen Gesetzentwurf nicht zum Normalfall. Zugleich werden für diejenigen, die einen Suizidwunsch seit langer Zeit hegen, reflektierte Optionen eröffnet, diesen Wunsch rechtmäßig umsetzen zu können", so Sternberg. Die beiden anderen parlamentarischen Entwürfe sähen stufenweise Wege einer Normalisierung des assistierten Suizids vor, die das ZdK nicht gutheißen könne.
Das ZdK hatte im Februar bereits eine Erklärung veröffentlicht, in der es Schutzräume für menschliches Leben forderte. Deshalb dürfe es "organisierte Suizidbeihilfe als Regelangebot" in katholischen Häusern – etwa in Senioren- und Pflegeheimen – nicht geben.
Bereits am Mittwoch hatte der Leiter des Kommissariats der deutschen katholischen Bischöfe in Berlin, Karl Jüsten, betont, dass sich eine Regelung der Suizidbeihilfe an Hilfe und Prävention ausrichten solle. Sie müsse auf den "Schutz der großen Mehrheit suizidaler Menschen ausgerichtet sein, die sich in einer überwindbaren Lebenskrise befinden", sagte Jüsten am Mittwoch in Berlin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Jüsten begrüßte ausdrücklich, dass der Bundestag sich "mit der komplexen Frage der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids befasste. "Die Debatte hat gezeigt, dass der Bundestag anerkennt, dass die gesetzliche Neuregelung grundlegende Fragen unseres Menschseins und Zusammenlebens berührt und daher von einer intensiven politischen und gesellschaftlichen Debatte flankiert werden muss."
Therapeutische Begleitung statt Umsetzung des Suizidwunsches
Suizidwillige bräuchten aber "keine Unterstützung bei der Umsetzung dieses Suizidwunsches, sondern eine therapeutische Begleitung, mit der gemeinsam nach Wegen der Bewältigung einer Lebenskrise oder der Anpassung an eine schwierige Lebenssituation gesucht wird", sagte Jüsten. Vor diesem Hintergrund unterstütze er "die in der Orientierungsdebatte von vielen Abgeordneten geäußerte Forderung, dass eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe auch die Stärkung und den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie Maßnahmen der Suizidprävention umfassen sollte."
Bei der rund zweistündigen Aussprache im Bundestag warnten viele der knapp 40 Redner vor einer Normalisierung der Selbsttötung und einem möglichen Missbrauch der Beihilfe. Viele forderten eine Stärkung von Palliativmedizin und Hospizen sowie einen Ausbau der Suizidprävention. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid von 2015 aufgehoben und ein selbstbestimmtes Lebensende als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betont. (mal/KNA)