Beförderung des Geistlichen verteidigt

Kölns Generalvikar Hofmann: Keine Straftat bei Pfarrer D. nachgewiesen

Veröffentlicht am 29.04.2021 um 14:25 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Nach Vorwürfen, Kardinal Rainer Maria Woelki habe einen Missbrauchstäter befördert, meldet sich nun sein Generalvikar zu Wort: Markus Hofmann verteidigt die Beförderung und betont, der Geistliche dürfe nicht vorverurteilt werden.

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Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann hat die Beförderung eines Geistlichen verteidigt, der sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall im Jahr 2001 gehandelt, den der Geistliche gestanden und bereut habe, sagte Hofmann am Mittwochabend in der WDR-Lokalzeit aus Köln. Der Priester habe eine Abmahnung bekommen und eine Therapie gemacht. An deren Ende habe ihm der Experte eine unbeschränkte Einsetzbarkeit attestiert, weil es sich um eine einmalige aufgearbeitete Verhaltensweise gehandelt habe.

Das Verhalten sei damals weder nach kirchlichem noch nach weltlichem Recht eine Straftat gewesen, sagte Hofmann. "Wenn jemand Reue zeigt, wenn jemand geständig ist, wenn jemand daran arbeitet, dass sich sein Verhalten ändert, denke ich, kann man ihm auch eine Chance geben." 2017 hatte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki Pfarrer D. zum stellvertretenden Stadtdechanten in Düsseldorf ernannt, der in der Kommune Repräsentationsaufgaben für die Kirche wahrnimmt.

Auf weitere mögliche Verfehlungen des Geistlichen angesprochen sagte Hofmann, dass es sich dabei lediglich um anonyme und abgestrittene Vorwürfe und Gerüchte gehandelt habe. Zum Zeitpunkt der Ernennung sei der Vorfall aus dem Jahr 2001 "das einzige sichere Faktum" gewesen. Das Erzbistum sei den Gerüchten aber nachgegangen und habe durch "eigene Anstrengungen" Ende 2020 eine klare Aussage bekommen und den Geistlichen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angezeigt. Die Ermittlungen wurden nach Angaben des Erzbistums vom Donnerstag wegen Verjährung eingestellt. Damit werde das kirchenrechtliche Verfahren mit Anhörung des Beschuldigten und weiteren Recherchen fortgeführt.

Hofmann: Pfarrer dürfe nicht vorverurteilt werden

Anfang der Woche hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet und Woelki vorgeworfen, einen Missbrauchstäter befördert zu haben, obwohl er über dessen Verfehlungen Bescheid wusste. Das Erzbistum Köln widersprach dem Bericht daraufhin. Nach heutigem Kenntnisstand habe der Erzbischof zu keinem Zeitpunkt einen Geistlichen befördert, der nach damals geltendem Recht mit Kindesmissbrauch zu tun hatte, hieß es am Dienstag. Nachdem der Fall öffentlich geworden war, wurde der Geistliche beurlaubt. Sein Wirken in seiner Gemeinde sei "in seiner Gemeinde nicht mehr fruchtbar möglich", so Hofmann. Der Pfarrer dürfe aber nicht vorverurteilt werden.

Unterdessen widersprach das Erzbistum einem weiteren Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach ein dreiseitiger Geheimvermerk aus dem Jahr 2018 Woelki schwer belaste. Das Material sei weder neu noch geheim und dem Kölner Strafrechtler Björn Gercke für sein im März vorgestelltes Missbrauchsgutachten zur Verfügung gestellt worden. Gercke sei zu dem Ergebnis gekommen, das der Kardinal hier keine Pflicht verletzt habe. Aus den Dokumenten geht laut "Bild" hervor, dass ein Gemeindemitglied Woelki 2010 persönlich darüber informiert habe, dass D. "kein normales Verhältnis zu Messdienern hatte".

Auch das Gutachten Gerckes berichtet über den Vorfall mit dem 17 Jahre alten Prostituierten, der nach damaligem Kirchenrecht nicht als minderjährig galt. Auch im weltlichen Strafrecht lag damals das sogenannte Schutzalter bei 16 Jahren. Zudem wurde D. laut Gercke 2010 von einem Diakon beschuldigt, dessen damals 16-jährigem Patensohn Pornofilme gezeigt und mit ihm die Sauna besucht zu haben, was der Priester bestritt. Laut Gercke beschuldigte ebenfalls 2010 eine volljährige Person den Priester, ihn sexuell belästigt zu haben. Diesen Vorwurf wies der Geistliche ebenso von sich wie anonyme Anschuldigungen aus den Jahren 2010 und 2015, Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. 2015 wurde im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Interventionsstelle des Erzbistums der Verdachtsfall aus dem Jahr 2001 erneut geprüft, wie es im Gutachten weiter heißt. Dieser wurde dann 2018 der Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt. (tmg/KNA)

29.4., 15:55 Uhr: Ergänzt um weiteren "Bild"-Bericht und Dementi des Erzbistums. 16:25 Uhr: Ergänzt um Fortsetzung des kirchenrechtlichen Verfahrens.