Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Dekan aus Bistum Augsburg ein
Im Fall des wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten hochrangigen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Memmingen ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens habe sich nicht bestätigt, teilte die Behörde am Freitag mit. Bei den Ermittlungen ging es um den Dekan von Memmingen, also den Vorsteher dieses Kirchenbezirks. Es habe der Anfangsverdacht bestanden, dass sich der Mann "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht hat".
Der Anwalt des Priesters hatte Mitte des Monats mitgeteilt: Grund für die Einleitung der Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft "ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat". Weiter hielt er fest: "Ein Anfangsverdacht ist die geringste Stufe eines Verdachts, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist." Es gelte die Unschuldsvermutung.
Das Bistum Augsburg hatte am 10. Juni den Priester mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Leitlinien und den kirchenrechtlichen Normen habe Bischof Bertram Meier die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom informiert und um Entscheidung gebeten, hieß es. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei eingeleitet. Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde auf der Grundlage der Unschuldsvermutung nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Prüfung des Falls durch die Kongregation entschieden, hieß es damals. Generalvikar Harald Heinrich sagte: "Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst. Wir nehmen den Fall sehr ernst und werden alles daransetzen, eine durchgängige, lückenlose und transparente Aufklärung sicherzustellen." (tmg/KNA)