Nach der letzten Sitzung des Parlaments vor der Wahl

Bundestag: Eine Bilanz der Legislaturperiode aus katholischer Sicht

Veröffentlicht am 30.06.2021 um 00:30 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Mit der letzten regulären Sitzung des Bundestags vor der Wahl im Herbst ist die Legislaturperiode seit vergangenem Freitag quasi zu Ende. Zeit, eine Bilanz aus katholischer Sicht zu ziehen. Was war in den vergangenen vier Jahren gut? Was schlecht? Und wie groß ist der Einfluss der Kirche auf die Politik noch?

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Als der Bundestag am vergangenen Freitag zu seiner letzten Sitzung vor der Wahl im Herbst zusammenkam, ging aus katholischer Sicht eine durchwachsene Legislaturperiode zu Ende. Schließlich wurde seit dem Start der Großen Koalition im März 2018 wiederholt deutlich, wie sehr sich Kirche und Politik – vor allem verglichen mit den Jahren der rheinisch-katholischen Bonner Republik – inzwischen voneinander entfernt haben und wie gering der katholische Einfluss einerseits und die Rücksichtnahme der Politik auf katholische Befindlichkeiten andererseits bei vielen von Parlament und Regierung verhandelten Themen noch ist.

Wie unter einem Brennglas zeigte sich das bei dem Mega-Thema dieser Legislaturperiode – der Corona-Pandemie. Hier sorgte vor allem der Umgang der Exekutive mit der Religionsfreiheit beim ersten Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres bei der Kirche für Ernüchterung. Aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung hatten die Bistümer gleichsam in Vorleistung auf Präsenzgottesdienste zu Ostern, dem wichtigsten christlichen Fest, verzichtet – während in manchen Bundesländern etwa die Baumärkte offenblieben. Und als es um erste Lockerungen des Lockdowns ging, wurde zunächst nicht über Gotteshäuser gesprochen, sondern über die Bedürfnisse der Wirtschaft.

Ist öffentlich gelebter Glaube in einer Grenzsituation nicht mehr existenziell?

Die Diskussion zeigte, dass öffentlich gelebter Glaube selbst in einer Grenzsituation wie der Corona-Pandemie von vielen Politikern offenbar nicht mehr als existenziell angesehen wird. Immerhin versuchte die Bundesregierung beim zweiten Lockdown im Herbst die Gewichte zu verschieben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannte sich zur Religionsfreiheit und folgte damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April, das einzelne Christen und Gemeinden beim ersten Lockdown erstritten hatten. Bei der Verabschiedung des Bevölkerungsschutzgesetzes am 18. November wurden die Hürden für Kirchenschließungen sehr hochgelegt und das Anliegen der Kirche, Gottesdienste auch unter den Bedingungen der Pandemie feiern zu können, durchaus berücksichtigt. Dennoch kamen vor Weihnachten erneut Forderungen nach einem Verzicht auf Präsenzgottesdienste auf.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Ein Aufreger zu Beginn der Legislaturperiode: Die Debatte um den Strafrechtsparagrafen 219a.

Ähnlich misslich war aus katholischer Sicht das Ergebnis der Debatte um den Strafrechtsparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Aufgrund des Gerichtsprozesses gegen eine Gießener Ärztin landete das Thema kurz nach der Bundestagswahl 2017 auf der Tagesordnung der Koalition – und sorgte über Monate hinweg für Streit zwischen Union und SPD. Während CDU und CSU sich gegen jegliche Änderung an dem Paragrafen sperrten, forderten die Sozialdemokraten dessen vollständige Abschaffung.

Es folgten monatelange Diskussionen darüber, wie ein Kompromiss zwischen beiden Seiten aussehen könnte. Kirchenvertreter äußerten in dieser Phase wiederholt Bedenken gegen jegliche Änderungen an dem Paragrafen. Dieser sei "integraler Bestandteil" des im Strafgesetzbuch geregelten Abtreibungsrechts. Es sei verantwortungslos, so der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, wenn "an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt" angelegt werde. Am Ende nützten die kirchlichen Appelle allerdings nichts – im Februar 2019 stimmte der Bundestag einer Änderung des Paragrafen zu, wodurch schwangere Frauen leichter Zugang zu Informationen über Ärzte erhalten sollen, die Abtreibungen durchführen. Mit Schwangerschaftsabbrüchen zu "werben" ist allerdings weiterhin verboten.

Debatte über vorgeburtliche Bluttests für Schwangere

Negativ verlief aus kirchlicher Perspektive auch die Debatte über vorgeburtliche Bluttests für Schwangere, mit denen unter anderem festgestellt werden kann, ob der Embryo das Down-Syndrom hat. Hier entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen im September 2019, die Tests bei Risikoschwangerschaften künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zu lassen. Der Bundestag hätte dieser Entscheidung des Ausschusses einen gesetzlichen Riegel vorschieben können – tat es aber nicht.

„Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.“

—  Zitat: Die beiden großen Kirchen zum Suizidbeihilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die katholische Kirche hat wiederholt vor den Bluttests gewarnt. Sie befürchtet, die einfach zu handhabenden Tests könnten zu einer Art Automatismus hin zu mehr Abtreibungen führen. Außerdem könne der Druck auf Frauen steigen, ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen. Allerdings: Bislang ist der G-BA-Beschluss noch nicht in Kraft getreten, weil das Verfahren zur Versicherteninformation noch nicht abgeschlossen ist. Zuletzt hieß es, dass der Ausschuss voraussichtlich im Juli über die Aufnahme der Versicherteninformation in die Mutterschafts-Richtlinien entscheiden werde. Anschließend hat das Gesundheitsministerium zwei Monate Zeit zur Prüfung, bevor eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich ist.

Großer kirchlicher Widerspruch gegen Urteil zur Suizidbeihilfe

Den größten kirchlichen Widerspruch in den vergangenen vier Jahren löste allerdings kein Gesetz des Bundestags aus, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Am 26. Februar 2020 kippte das höchste deutsche Gericht das Verbot zur Suizidbeihilfe. Das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben, urteilen die Karlsruher Richter. Die beiden großen Kirchen zeigten sich nach der Entscheidung schockiert: Aus ihrer Sicht stellte das Urteil "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur" dar.

"Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen", so der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Heinrich Bedford-Strohm, in einer gemeinsamen Erklärung. Karl Jüsten sprach im katholisch.de-Interview sogar von einer "Zäsur", die das bislang hohe gesetzliche Schutzniveau für das menschliche Leben in Deutschland ins Wanken bringe.

Kirche und Geld
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht

Die Staatsleistungen an die Kirchen waren fast schon ein Dauerbrenner der vergangenen vier Jahre.

Welche konkreten gesetzlichen Konsequenzen das Urteil haben wird, ist allerdings noch nicht klar. Bislang konnte sich der Bundestag noch auf kein neues Gesetz einigen. Zwar liegt seit Mai ein fraktionsübergreifender Entwurf einer Gruppe von Abgeordneten von SPD, FDP und Linken vor, der das Recht auf einen "selbstbestimmten Tod" absichern und klarstellen will, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Abgestimmt wurde über diese Vorlage, die von rund 60 Abgeordneten unterstützt, vor der Sommerpause aber nicht mehr.

Staatsleistungen als Dauerbrenner der Legislaturperiode

Positiv endete aus kirchlicher Sicht dagegen die Debatte um eine Neuregelung der Organspende. Hier sprach sich der Bundestag im Januar 2020 mit deutlicher Mehrheit gegen die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Einführung einer Widerspruchslösung aus. Grundlage für eine Organentnahme blieb damit die ausdrückliche Zustimmung des Spenders. Für die Kirche war dieses Votum ein Sieg – immerhin hatte sie im Vorfeld der Entscheidung im Parlament lautstark gegen die Widerspruchslösung Front gemacht. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten Katholiken und Protestanten von "erheblichen rechtlichen und ethischen Bedenken" gesprochen. Die Organspende als "Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus" solle weiterhin von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein. "Es gibt aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die eigenen Organe anderen Menschen zur Verfügung zu stellen – etwa die Dankbarkeit für das eigene Leben", so die Kirchen. Aber auch als Akt von hohem moralischem Wert könne eine Spende nicht erzwungen werden. Argumente, die schließlich auch im Bundestag eine Mehrheit fanden.

Fast schon ein Dauerbrenner der Legislaturperiode war die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen. Wiederholt brachten die Oppositionsfraktionen das Thema in den vergangenen vier Jahren auf die Tagesordnung – zuletzt ganz konkret mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen, der Anfang Mai allerdings keine Mehrheit fand. Das Thema, bei dem es um den seit mehr als 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag der Ablösung der zuletzt rund 550 Millionen Euro betragenden Staatsleistungen an die Kirche geht, dürfte damit in der neuen Legislaturperiode erneut Thema werden – zumal zuletzt auch die Union erstmals vorsichtige Signale aussendete, sich einem Gesetz nicht automatisch zu verschließen.

Von Steffen Zimmermann