Missbrauchsbeauftragter gibt Amt nach zehn Jahren ab

Rörig: "Die Betroffenen waren meine konstruktivsten Partner"

Veröffentlicht am 08.07.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Seit fast zehn Jahren ist Johannes-Wilhelm Rörig der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Nun gibt er sein Amt ab. Im Interview blickt Rörig auf seine Amtszeit zurück und erklärt, wie die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch weitergehen wird.

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Nach zehn Jahren will der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, zum Ende dieser Legislaturperiode sein Amt abgeben. Im Interview erklärt er, wie er sich eine bessere Beteiligung der Politik an der Aufarbeitung vorstellt und warum er die Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz nach wie vor als Erfolgsmodell sieht.

Frage: Herr Rörig, wer waren in den vergangenen Jahren Ihre konstruktivsten Partner bei der Bekämpfung von Missbrauch?

Rörig: Das waren vom ersten Tag an die Betroffenen sexueller Gewalt, von denen ich viele Anregungen und Impulse erhalten habe. Ihnen bin ich sehr dankbar für die konstruktive Kritik und die beharrlichen Forderungen und für die Offenheit, die sie mir entgegengebracht haben. Das war dann oft nicht nur die erlittene Tat als solche, von der sie erzählt haben, sondern auch von all den Hürden und Hindernissen, die sie überwinden mussten. Das hat mich persönlich bereichert und ist für meine Amtsausübung immer sehr wichtig gewesen.

Frage: Und die Politik?

Rörig: Von Bundesregierung und Bundestag hätte ich mir mit Blick auf die letzten knapp zehn Jahre tatsächlich mehr Unterstützung gewünscht. An dem zurückhaltenden politischen Willen in meinem Themenfeld habe ich mich in den vergangenen Jahren ziemlich hart abgearbeitet. Aber ich hatte zeitweise immer wieder wichtige Unterstützung - so hat sich die große Koalition 2015 etwa für die Einrichtung der unabhängigen Aufarbeitungskommission eingesetzt, und die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat Ende 2018 für die Entfristung meines Amtes gesorgt. Und wichtig waren insbesondere die vielen Expertinnen und Experten in Wissenschaft und Fachpraxis, die ihre wertvolle Expertise meinem Team und mir zur Verfügung gestellt haben.

Frage: Was müsste passieren, damit das Thema auf der politischen Agenda weiter oben steht und die Aufarbeitung besser gelingt?

Rörig: Ich möchte erreichen, dass sich Politik auf allen Ebenen - also auf der bundes-, landes- und kommunalen Ebene - sehr viel stärker im Kampf gegen sexuellen Missbrauch engagiert. Politik muss die vielen Defizite kennen, die es zum Beispiel bei Schutz und Hilfen gibt. Deshalb wäre es so wichtig, dass mein Amt nicht nur gesetzlich verankert wird, sondern ihm endlich auch eine regelmäßige und umfassende Berichtspflicht zum Stand der Dinge bei Prävention, Intervention, Hilfen und Aufarbeitung gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auferlegt wird. Ein entsprechendes Gesetz sollte die Unabhängigkeit, die Aufgaben, die Einberufung von Gremien und die zwingend notwendige Zusammenarbeit mit den Ländern festschreiben. Zudem sollten Zeugnisverweigerungsrechte und Verschwiegenheitspflichten normiert werden.

Frage: Wie stehen Sie zur Einsetzung einer Art Wahrheitskommission, wie es sie in Irland und Australien gegeben hat und wie sie von vielen Betroffenen gefordert wird?

Rörig: Die Einsetzung einer solcher Kommission halte ich für unrealistisch. Ich glaube nicht daran, dass der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit staatsanwaltliche Ermittlungsrechte an eine solche Kommission übertragen würde. Zugleich gibt es aber einen enormen politischen Handlungsbedarf in puncto Aufarbeitung.

Nach meinen bisherigen Überlegungen sollte die unabhängige Aufarbeitung auf der Bundesebene in den kommenden Jahren gestärkt und ihr mehr Kompetenzen eingeräumt werden. Neben Fachleuten und Betroffenen sollte künftig auch die Politik verstärkt eingebunden werden. Spätestens 2024 sollte ein neu zu bildender Aufarbeitungsrat bei meinem Amt eingerichtet werden. Der Bundestag sollte die Mitglieder des künftigen Aufarbeitungsrates berufen und auch selbst Abgeordnete in dieses Gremium entsenden. Ein solcher Aufarbeitungsrat könnte das insgesamt in Deutschland stattfindende institutionelle Aufarbeitungsgeschehen im Bereich der Kirchen, aber auch darüber hinaus, begleiten und zum Beispiel bei der Vergabe von Untersuchungs- und Forschungsvorhaben und der Berichtslegung mitwirken.

Bild: ©katholisch.de

Die Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz und der Bundesregierung, Bischof Stepfan Ackermann (l.) und Johannes-Wilhelm Rörig.

Frage: Und die bislang geleistete Arbeit der Aufarbeitungskommission?

Rörig: Spätestens zum Ende ihrer bis Ende 2023 befristeten Laufzeit sollte die jetzige Aufarbeitungskommission in den künftigen Aufarbeitungsrat überführt werden, vielleicht klappt das auch schon früher. Wichtig ist, dass auf Bundesebene auch künftig Betroffene vertraulich angehört und ihre Berichte unabhängig ausgewertet werden. Zudem sollten Betroffene und Institutionen von der Bundesebene strukturierte Beratung bei Aufarbeitungsvorhaben erhalten können. Die wichtigen öffentlichen Hearings der jetzigen Aufarbeitungskommission sollten auch künftig stattfinden.

Frage: Wie realistisch sind Ihre Vorschläge?

Rörig: Schon jetzt habe ich auf meinen Vorschlag, das Amt des Missbrauchsbeauftragten gesetzlich zu verankern und eine umfassende Berichtspflicht einzuführen, eine gute Resonanz aus dem politischen Raum.

Ich glaube, auch die Chancen für eine Stärkung der Aufarbeitung auf Bundesebene und einen künftigen Aufarbeitungsrat sind gut. Denn ein gut konzipierter Aufarbeitungsrat würde unsere parlamentarischen Strukturen berücksichtigen, Bundespolitik strukturiert involvieren und den Bundestag künftig in die Lage versetzen, parlamentarische Kontrollrechte auch zu Aufarbeitung von verjährtem sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext und darüber hinaus wahrzunehmen.

Frage: Was waren für Sie in den vergangenen Jahren wichtige Meilensteine bei der Bekämpfung von Missbrauch?

Rörig: Neben den juristischen Reformen wie der Verlängerung der Strafrechtsverfolgung und Strafverschärfungen bei sexuellem Kindesmissbrauch, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Reform des Jugendmedienschutzgesetzes war es für mich ein richtiger Durchbruch, dass ich mit den Kultusministerien der Länder die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" auf den Weg bringen konnte und natürlich die gerade aktuell veröffentlichte Gemeinsame Verständigung im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die Gemeinsame Erklärung zur unabhängigen Aufarbeitung, die ich mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Ordensobernkonferenz unterzeichnen konnte.

Frage: Bei der Umsetzung hakt es in einigen Bistümern, braucht es da eine Nachschärfung?

Rörig: Es war uns allen klar, dass die Umsetzung für alle Beteiligten eine Riesenherausforderung ist. Ich halte es für wichtig, zunächst die nun nach etwa einem Jahr vorliegenden Erfahrungen auszuwerten und auf dieser Basis zu entscheiden, ob auch formale Anpassungen notwendig sind. Einen solchen Bedarf sehe ich aktuell bei der Betroffenenbeteiligung. Sie muss unter den richtigen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht und dann sichergestellt werden, dass immer betroffenensensibel vorgegangen wird und Betroffene immer die notwendige Unterstützung erhalten. Ich bedauere sehr, dass die Auseinandersetzungen im Erzbistum Köln den Startprozess der unabhängigen Aufarbeitung in den Bistümern erschwert haben. Das hat sicher auch Betroffene davon abgehalten, sich einzubringen.

Im Großen und Ganzen ist die Erklärung für mich ein Erfolgsmodell. Und ich hoffe sehr, dass ein solches Format auch mit der evangelischen Kirche bald unterschriftsreif ist. So kann die Gemeinsame Erklärung eine Blaupause für weitere Institutionen werden. Grundsatz sollte jeweils sein, dass Betroffene und Externe die Mehrheit in der Aufarbeitungskommission haben, die Institution aber auch mit einbezogen und nicht aus der Verantwortung entlassen wird.

Frage: Was hat Sie in Ihrem Amt am meisten beeindruckt?

Rörig: Ich nenne die Betroffenen an erster Stelle: Die Stärke und die enorme Kraft der Betroffenen, wie sie mit all dem Leid fertig geworden sind, gehört zu meinen eindrücklichsten Erfahrungen. Ich habe das Amt immer als sehr sinnstiftend empfunden und verlasse es auch nicht aus Enttäuschung. Ich gehe mit einem guten Gefühl, weil mit dem bisher Erreichten und vielleicht auch mit den Anstößen, die ich noch geben kann, der Druck auf die Politik und die Institutionen, sich mit dem Thema Missbrauch auseinanderzusetzen, so groß ist, dass ein Ausweichen nicht mehr möglich ist. Nach der Bundestagswahl werde ich versuchen, mich mit meinen Vorschlägen in die Koalitionsgespräche einzubringen und voraussichtlich im Amt bleiben, bis meine Nachfolge feststeht.

Von Birgit Wilke (KNA)