Kardinal Sarah: Benedikt XVI. ist "Papst des liturgischen Friedens"
Kardinal Robert Sarah hat den emeritierten Papst Benedikt XVI. als "Papst des liturgischen Friedens" gewürdigt. Auf seiner Facebook-Seite schrieb der ehemalige Präfekt der Liturgiekongregation am Sonntag, dass der Emeritus "nicht nur als großer Papst" in Erinnerung bleiben werde, sondern auch als der Papst von "Summorum Pontificum". Mit dem Motu Proprio, das die Feier der außerordentlichen Form des römischen Ritus wesentlich erleichtert hatte, habe Benedikt "durch die lateinisch-gregorianische Liturgie eine ökumenische Brücke zum christlichen Osten" geschlagen. Damit habe die Kirche "trotz aller Schwierigkeiten und Widerstände" einen "Weg der liturgischen und spirituellen Reform eingeschlagen, der zwar langsam, aber unumkehrbar" sei.
Die Krise des Glaubens, zu der eine Krise der Liturgie geführt habe, könne durch eine Achtung beider Formen des römischen Ritus überwunden werden, die zu einem "missionarischen Impuls der Evangelisierung" führen werde. Sarah betonte, dass die Kirche kein "Schlachtfeld" sei, "auf dem man auf Sieg spielt". Es gelte, einander mit Respekt zu begegnen, "indem wir den Herrn in seiner Kirche loben und im einzig wahren Glauben bleiben".
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Der Widerstand gegen die außerordentliche Form sei ein Beispiel für eine "unnachgiebige klerikale Haltung", die Papst Franziskus anprangere. Trotz dieses Widerstands sei eine neue Generation junger Menschen entstanden, die zeige, dass diese Liturgie eine Zukunft habe, "weil sie eine Vergangenheit hat, eine Geschichte der Heiligkeit und Schönheit, die nicht von heute auf morgen ausgelöscht oder abgeschafft werden kann".
Sarahs Äußerung fällt in eine Zeit großer Unsicherheit bei Befürwortern der außerordentlichen Form. Verschiedene Äußerungen von Bischöfen und Kardinälen werden in traditionalistischen Kreisen dahingehend gedeutet, dass eine Revision des 2007 von Papst Benedikt XVI. veröffentlichten Motu Proprios "Summorum Pontificum" anstehen könnte, die die Feier der außerordentlichen Form beschränken oder gar abschaffen könnte. Mit dem Motu Proprio wurde die Rechtslage dahingehend geändert, dass für die Feier in der vorkonziliaren Liturgie in der Fassung von 1962 kein bischöflicher Sondergenehmigung mehr nötig ist. (fxn)