Berliner Institut will weiter vorkonziliare Messen feiern
Trotz der jüngsten weitgehenden Einschränkungen durch Papst Franziskus werden in der Kirche Sankt Afra in Berlin-Wedding weiter Feiern der sogenannten Alten Messe abgehalten. An den drei Sonntagsgottesdiensten in traditioneller lateinischer Liturgie "ändert sich erstmal nichts", wie der Leiter des "Instituts St. Philipp Neri", Propst Gerald Goesche, am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte.
Er betonte, dass die seit 2003 in Berlin ansässige Priestergemeinschaft ein Institut päpstlichen Rechts sei und damit nicht dem Erzbistum Berlin unterstehe. Auflagen könne ihr deshalb nur die römische Ordenskongregation erteilen. Bis dahin halte das Institut an seiner Gottesdienstordnung fest. Zu den Messfeiern kommen nach Goesches Angaben jeden Sonntag insgesamt rund 200 Gläubige. Sie feiern den Gottesdienst in der Form, wie er vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) üblich war.
In einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Erlass hatte Papst Franziskus festgelegt, dass der von Benedikt XVI. 2007 in größerem Umfang erlaubte außerordentliche Ritus nur noch unter engeren Auflagen als bisher gefeiert werden darf. So müssen die Lesungen in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden.
Papsterlass "sehr unfreundlicher Akt"
Dazu erklärte Goesche, dass das Institut keine Personalpfarrei, sondern nur eine Gottesdienstgemeinde begründet habe. Überdies würden die Lesungen außer in lateinischer auch in deutscher Sprache gehalten. Den Erlass von Papst Franziskus bezeichnete Goesche als "sehr unfreundlichen Akt".
In einem Begleitbrief an die Bischöfe hatte der Papst seine Entscheidung damit begründet, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten sei. So gehe der Gebrauch des alten Ritus oft einher mit Behauptungen, nur dieser entspreche der wahren katholischen Kirche.
Bundesweit bekannt wurde das Institut St. Philipp Neri im April 2020, als es während der Corona-Pandemie mit anderen Klägern wegen staatlichen Versammlungsverbots auch für Gottesdienste bis vor das Bundesverfassungsgericht zog. Es lehnte ihre Anträge auf Aufhebung ab, forderte aber eine fortlaufende, strenge Überprüfung der Zulässigkeit solcher Verbote. (KNA)