Norddeutsche Bischöfe rufen zu Beteiligung an Betroffenenrat auf
Die (Erz-)Bischöfe Stefan Heße, Franz-Josef Bode und Heiner Wilmer haben Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche zur Mitwirkung in einem gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück aufgerufen. "Betroffene zu hören und in einem eigenen Gremium an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche zu beteiligen, ist ein unverzichtbarer Baustein, um hier voranzukommen", sagte der Hamburger Erzbischof Stefan Heße laut Pressemitteilung am Dienstag. "Durch ihre Stimme wird auch das Leid vieler Betroffener hörbar, die sich nicht äußern können oder wollen", so Heße. Ihre Sicht sei zudem wichtig, um systemische Faktoren zu erkennen, die sexualisierte Gewalt in der Kirche ermöglichten.
"Viel zu sehr haben wir in der Vergangenheit – auch ich selber – vom Täter und vom Schutz der Institution Kirche her gedacht", betonte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode. "Ich bin dankbar, dass wir seit einigen Jahren immer mehr lernen, von den Betroffenen her zu denken und zu handeln", so Bode. Der Hildesheimer Oberhirte Heiner Wilmer ergänzte: "Wir müssen sehr selbstkritisch feststellen, dass transparente Aufarbeitungsvorhaben durch externe Fachleute innerhalb der Kirche in vielen Fällen auf Betroffene zurückgehen, die sich an die Öffentlichkeit gewandt haben", so Wilmer. "Ich bin den Betroffenen sehr dankbar für diesen enormen Mut. Mir ist es ein großes Anliegen, Betroffene in unsere transparenten Aufarbeitungsprozesse einzubeziehen. Dazu dient der Betroffenenrat."
Expertengremium zum Thema sexualisierte Gewalt
Der Betroffenenrat soll aus bis zu neun Personen bestehen und als Expertengremium zum Thema sexualisierte Gewalt tätig sein. Drei Mitglieder des Rates werden künftig zudem in die gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt der norddeutschen Bistümer entsendet. Die Errichtung dieser Kommission wird laut Pressemitteilung ebenfalls vorbereitet. Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück kooperieren in diesem Bereich, da sie eine gemeinsame Geschichte verbindet: Das Erzbistum Hamburg ging 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervor.
Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche, Angehörige von Betroffenen oder Betreuer von Betroffenen können sich bis Ende November für ein Engagement im Betroffenenrat bewerben. Ein von der Kirche unabhängiges Auswahlgremium, das für diesen Zweck gebildet wurde, entscheidet über die Mitgliedschaft. Diesem Gremium gehören eine Sozialarbeiterin, eine Rechtsanwältin, der Sprecher einer Betroffeneninitiative, eine Systemische Beraterin und der Vertreter einer Opferhilfeorganisation an. (cbr)