Schuldbekenntnis eines Sexualstraftäters höchst unwahrscheinlich

Schick: Debatte über Beichtgeheimnis ist "Phantomdiskussion"

Veröffentlicht am 22.10.2021 um 13:06 Uhr – Lesedauer: 

Bamberg ‐ Muss das Beichtgeheimnis bei Straftätern aufgehoben werden? Bambergs Erzbischof Ludwig Schick hält das für eine "Phantomdiskussion": Die Beichtpraxis sei so gering, dass kaum jemand eine Straftat bekenne. Trotzdem könne die Beichte dem Opfer dienen.

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Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hält die Debatte über das Beichtgeheimnis in Frankreich und Deutschland für eine Phantomdiskussion. Die Zahl der Beichten habe dramatisch abgenommen, weshalb es höchst unwahrscheinlich sei, dass ein Sexualstraftäter zur Beichte gehe, sagte Schick im Interview mit der Zeitung "Fränkischer Tag" (Samstagsausgabe). Gleichzeitig betonte der frühere Professor für Kirchenrecht, dass das Beichtgeheimnis unangetastet bleiben müsse, "weil die Beichte für die Werteorientierung, das Wertebewusstsein und das Werteleben aus der christlichen Botschaft Bedeutung hat".

Nachdem in Frankreich vor Kurzem das Ausmaß des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche bekannt wurde, fordern Kritiker dort eine Änderung des Beichtgeheimnisses. Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing hatte daraufhin gesagt, dass er eine entsprechende Diskussion über die Verbindlichkeit des Beichtgeheimnisses auch in Deutschland für wahrscheinlich halte. Demgegenüber betonte Erzbischof Schick, dass das Beichtgeheimnis von staatlicher Seite nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden könne. Das Beichtgeheimnis, das auch für andere anerkannte Religionsgemeinschaften gelte, sei in Deutschland grundrechtlich gesichert. Zwar stehe das Kirchenrecht "nicht über dem staatlichen Recht, aber die Menschenrechte, wie auch die staatlichen und kirchlichen Vereinbarungen und Gesetze garantieren das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen", so Schick.

Schick: Beichte kann dem Opfer dienen

Den Vorwurf, die Kirche stelle mit der Unverletzlichkeit der priesterlichen Schweigepflicht den Täterschutz über den der Opfer, wies der Erzbischof zurück. "Den Opfern muss Gerechtigkeit zuteilwerden, Täter gehören bestraft!", das sei die kirchliche Überzeugung. Durch die Beichte könnte ein Täter gegebenenfalls bewegt werden, sich zu stellen. In diesem Fall diene die Beichte dem Opfer. "Der Beichtende kann den Beichtvater auch von der Schweigepflicht entbinden, so dass dieser dann von sich aus handeln kann", ergänzte Schick. Durch die Beichte könne "der Grundwasserspiegel der Moral und Ethik in der Gesellschaft insgesamt gemehrt werden und somit auch sexualisierte Gewalt verhindert werden", so der Bischof.

Schick ist seit 2002 Erzbischof von Bamberg. Bei der letzten Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda gab er seinen Vorsitz der Kommission Weltkirche nach 15-jähriger Amtszeit an den Augsburger Bischof Bertram Meier ab. (mfi)