Brandmüller für Konklave-Reform: Weniger Wähler, mehr Kandidaten
Der emeritierte Kurienkardinal Walter Brandmüller spricht sich für eine Reform des Konklave aus. In einem am Dienstag durch den Vatikan-Journalisten Sandro Magister veröffentlichten Artikel schlägt der Kirchenhistoriker vor, die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle zu reduzieren und dafür die möglichen wählbaren Kandidaten zu erhöhen. Brandmüller begründet seinen Vorstoß mit der zunehmenden Internationalisierung des Kardinalskollegiums. Bei einem Konklave würden sich die Papstwähler aus der ganzen Welt zu großen Teilen zum ersten Mal überhaupt kennenlernen, "so dass ihnen eine grundsätzliche Vorbedingung für eine verantwortliche Wahl im Konklave fehlt", so Brandmüller. Dazu komme eine Spannung zwischen dem Zentrum der Kirche in Gestalt der Kurie in Rom und den einzelnen Ortskirchen.
Brandmüller plädiert dafür, mit Blick auf die historische Entstehung des Kardinalskollegiums aus dem Klerus der Stadt Rom das aktive Wahlrecht auf ein "sehr reduziertes und wirklich römisches" Kardinalskollegium zu begrenzen. Damit werde auch die Möglichkeit des Papstes begrenzt, gezielt Kardinäle auf der ganzen Welt für seine Nachfolgeplanung zu ernennen. Eine Begrenzung der Wähler auf römische Bischöfe stehe in historischer Kontinuität zur Entstehung des Kardinalskollegiums und würde deutlich machen, dass der Papst in erster Linie Bischof von Rom sei. Daher wendet sich Brandmüller auch gegen Reformvorschläge, die den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Stimmrecht im Konklave zusprechen wollen.
Zugleich soll die Wählbarkeit zum Papst nach dem Willen Brandmüllers nach klaren Kriterien festgestelt werden. Die möglichen Kandidaten sollen dabei nicht notwendig dem Konklave angehören, müssen aber mindestens fünf Jahre Erfahrung in einem Leitungsamt an der Kurie haben. "Dies würde garantieren, dass die Wähler die Kandidaten durch persönliche Beziehungen kennen, und dass die Kandidaten unmittelbare Erfahrung mit den Strukturen, Verfahren und Problemen der römischen Kurie haben. Damit wäre der Kreis der Kandidaten begrenzt und gleichzeitig der universelle Aspekt des petrinischen Primats berücksichtigt", so Brandmüller.
Politisierung des Konklaves verhindern
Mit einer derartigen Form sieht der Kirchenhistoriker nicht nur eine größere Kontinuität mit der geschichtlichen Entstehung des Papstamts und seiner Besetzung gegeben, sondern auch Vorteile gegenüber der bisherigen Regelung, nach der alle Kardinäle bis zur Altersgrenze von 80 Jahren dem Konklave stimmberechtigt angehören. Durch die größere Vertrautheit der Wähler untereinander und mit den Kandidaten bestünde nicht die Gefahr, dass "Großwähler" als Meinungsführer im Konklave überproportionalen Einfluss nehmen, zudem würden wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen reichen und armen Diözesen die Wahlentscheidung nicht beeinflussen können. Eine Beschränkung auf römische Kardinäle mache es zudem unwahrscheinlich, dass mögliche Wähler aus politischen Gründen von der Teilnahme am Konklave ausgeschlossen wären, da eine lange Anreise entfiele.
Bisher sind bei einem Konklave alle Kardinäle wahlberechtigt, die noch nicht das Höchstalter von 80 Jahren erreicht haben. Papst Franziskus hat während seines Pontifikats Wert darauf gelegt, mehr Bischöfe aus entlegenen Gegenden der Weltkirche ins Kardinalskollegium aufzunehmen, während Bischöfe traditioneller Kardinalssitze wie Mailand, Turin und Berlin bisher leer ausgingen. In den vergangenen Monaten haben mehrere Theologen Vorschläge zur Reform des Konklaves vorgelegt, darunter die Kirchenhistoriker Hubert Wolf und Massimo Faggioli. (fxn)