Hamburger Oberhirte ruft zum Impfen auf

Erzbischof Heße: Gottesdienste mindestens unter 3G-Regeln

Veröffentlicht am 26.11.2021 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg ‐ Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage erlässt Erzbischof Stefan Heße neue Corona-Regeln: Im Erzbistum Hamburg gilt künftig bei allen Gottesdiensten mindestens die 3G-Regelung: Nur geimpfte, genesene oder geteste Gläubige haben Zutritt zu den Kirchen.

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Im Erzbistum Hamburg dürfen Gottesdienste nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Gläubigen besucht werden. Die 3G-Regelung gelte ab Montag, wie Erzbischof Stefan Heße den Priestern und weiteren hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern seiner Erzdiözese in einem auf Donnerstag datierten Brief mitteilte. Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie sei besorgniserregend und mache eine Verschärfung der Regeln für Gottesdienste und Veranstaltungen in Kirchenräumen nötig, so Heße. Er rief nachdrücklich dazu auf, sich impfen zu lassen. Zudem betonte der Erzbischof in seinem Schreiben, dass die Verordnungen der Bundesländer und deren Umsetzung weiterhin verpflichtend seien. Sie gälten für alle Beteiligten, auch wenn dies bedeute, dass Ungeimpfte bestimmte seelsorgliche Aufgaben nicht mehr übernehmen könnten.

Künftig müssten in Gottesdiensten auf dem Gebiet des Erzbistums Hamburg Abstände zwischen den Gläubigen von mindestens anderthalb bis zwei Metern eingehalten, dauerhaft eine Mund-Nase-Bedeckung getragen und regelmäßig gelüftet werden, so Heße weiter. Der Gemeindegesang solle stark eingeschränkt werden. Ebenso seien Gottesdienste nur für Geimpfte und Genesene möglich. Das 2G-Modell erlaube eine größere Gestaltungsfreiheit, doch er empfehle auch hier, strikte Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. In jeder Pfarrei müsse es ein ausreichendes 3G-Angebot geben, damit Ungeimpfte nicht von den Sakramenten ausgeschlossen würden. Außerdem verfügte Heße, dass alle Sitzungen und Treffen, die nicht in physischer Präsenz stattfinden müssten, bis auf Weiteres virtuell durchgeführt werden. Veranstaltungen, auch Katechese, seien nur unter 2G-Auflagen möglich.

Viele deutsche Diözesen ermöglichen ihren Kirchengemeinden, Gottesdienste nach den 3G- oder 2G-Regeln zu feiern. Unter anderen die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Hildesheim, Köln, Münster, Osnabrück, Paderborn und Rottenburg-Stuttgart tun das. Ein generelles 3G-Modell für alle Gottesdienste wurde am Mittwoch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung beschlossen, auch in Sachsen gilt die 3G-Regel im kirchlichen Bereich. Am Freitag verschärfte das Bundesland Thüringen ebenfalls die Corona-Regeln für Gottesdienste und führte eine 3G-Beschränkung ein. Für Kinder und Jugendliche gibt es Ausnahmen. (rom)

26.11., 14 Uhr: Ergänzt um Sachsen und Thüringen.